Der ePA-Start rückt näher – mit ihm kommen neue rechtliche Fragen im Hinblick auf Haftungsrisiken auf
Im Gespräch mit dem Ärztenachrichtendienst fasste KBV-Justiziar Dr. Christoph Weinrich es so zusammen: Grundlage der Behandlung bleibt das anamnestische Gespräch. Die ePA müsse als „Unterstützungsdokument“ gesehen werden. Die elektronische Patientenakte…
