Vorherige Analysen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) haben gezeigt, dass im vierten Quartal 2021 rund 20 Millionen gesetzlich Krankenversicherte als Neupatienten in einer Vertragsarztpraxis behandelt worden sind. Als Neupatienten gelten gesetzlich Versicherte, die mindestens zwei Jahre (acht Quartale) lang nicht in Behandlung der jeweiligen Praxis waren. In einer weiteren Untersuchung ist das Zi der Frage nachgegangen, für welche Patienten und welche Praxen die Neupatientenregelung besonders wichtig sein könnte.
Gruppe der Patienten steht im Fokus, die wegen einer neu diagnostizierten Krankheit versorgt worden sind
Neben einer Verschlechterung des Krankheitsverlaufs, die eine zusätzliche Diagnostik oder Behandlung erforderlich machen kann, steht dabei insbesondere die Gruppe der Patienten im Fokus, die wegen einer neu diagnostizierten Krankheit versorgt worden sind. Das Zi kommt zu dem Ergebnis, dass es sich bei 82 Prozent aller neu Versorgten um neu erkrankte Patienten handelt. Je nach Fachrichtung der Praxen ergeben sich aufgrund des unterschiedlichen Behandlungsspektrums auch unterschiedliche Anteile an Neuerkrankten unter den Neupatienten. So beträgt deren Anteil in der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde 88 Prozent (Maximum), in der Anästhesiologie 64 Prozent (Minimum). In der Urologie beträgt der Anteil an Neuerkrankten 80 %.
Abschaffung der TSVG-Neupatientenregelung in keinerlei Interesse
Die Neupatientenregelung leitet oft auch den Start in einen längeren Behandlungsprozess ein und es sind vor allem Neuerkrankte, die eine zeitnahe medizinische Behandlung benötigen. Eine geplante Abschaffung der Regelung liegt weder im Interesse der ärztlichen Versorgung dieser Patientengruppe noch im Interesse der Neupatientinnen und Neupatienten. Der Berufsverband kämpft im Verbund mit zahlreichen weiteren Verbänden gegen die geplante Abschaffung und protestiert zusammen mit seinen Mitgliedern, unter anderem am SpiFa-Aktionstag am 4. Oktober 2022 und zahlreichen weiteren Protesten auf Landesebenen.
Quelle: BvDU, Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI)