Laut Ergebnis des Zi-Praxis-Panels (ZIPP) sind Personalkosten und Inflation größte Kostentreiber
Das in den letzten Jahren ohnehin eher schwache Einnahmenwachstum der 102.000 Arzt- und Psychotherapiepraxen hat sich zuletzt weiter abgeschwächt. 2020 lag es bei lediglich 2,6 % im Vergleich zum Vorjahr. In den beiden Jahren zuvor hatte dieser Wert noch bei 3,8 bzw. 3,7 % gelegen. Insgesamt sind die Praxiseinnahmen von 2017 bis 2020 um 10,5 % gestiegen. Im gleichen Zeitraum sind jedoch die Gesamtaufwendungen um 13,3 % angewachsen. Sie lagen damit systematisch über der Einnahmenentwicklung. So verwundert es nicht, dass die Entwicklung der Praxisüberschüsse im Jahr 2020 deutlich niedriger lag als in den Vorjahren. Inflationsbereinigt stiegen die Jahresüberschüsse in den Jahren 2017 bis 2020 nur um durchschnittlich 1,4 % pro Jahr.
Enormer Kostenanstieg in den Praxen
Der Kostenanstieg in den Praxen hat die Entwicklung der Verbraucherpreise, die im gleichen Zeitraum im Bundesdurchschnitt um 3,7 % zunahmen, um nahezu das Vierfache überschritten. Größter Kostenfaktor für die Praxen sind die Ausgaben für Personal, die im Jahr 2020 fast 56 % der Gesamtaufwendungen umfassten. Von 2017 bis 2020 nahmen die Personalaufwendungen um 19 % zu. Die größten Kostensprünge gab es zudem bei Aufwendungen für Wartung und Instandhaltung (+38,4 %), bei Material und Labor (+19 %) sowie bei der Miete für Praxisräume (+3 %). Die Kostenentwicklung der Praxen lag bisher systematisch über der allgemeinen Teuerungsrate.
Das sind die zentralen Ergebnisse des Zi-Praxis-Panels (ZiPP), mit dem das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) die wirtschaftliche Lage der Arztpraxen zwischen 2017 und 2020 analysiert hat. „Dass die Niedergelassenen 2020 mit 1,6 % real noch ein kleines Plus beim Jahresüberschuss verbuchen konnten, haben sie allein der extrem niedrigen Inflationsrate von damals 0,5 % zu verdanken. Der gleiche nominale Zuwachs beim Jahresüberschuss würde bei der Verbraucherpreisentwicklung von 2021 (3,1 %) zu realen Verlusten der Praxen führen. Für 2022 dürfen wir aufgrund der hohen Inflationsrate von bisher 7,5 % massiv ansteigende Kosten und aufgrund von Sparmaßnahmen der Bundesregierung zugleich stagnierende, wenn nicht gar rückläufige Einnahmen erwarten“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.
Die wirtschaftliche Lage der ärztlichen Praxen ist gefährdet – Niederlassung muss sich lohnen
Die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung gründet auf dem Fundament einer soliden wirtschaftlichen Basis der Niederlassung. Niederlassung muss sich lohnen. Auch nach Abzug der Geldentwertung muss ein Plus bleiben. Die Corona-Pandemie führt in den Praxen seit nunmehr zweieinhalb Jahren zu einer anhaltend hohen Arbeitsverdichtung für alle Praxis-Mitarbeitenden. Krisenversorgung und Regelversorgung sind eins geworden. Wenn zu diesem Druck noch wirtschaftliche Unsicherheit kommt, ist das Sprengstoff für die ärztliche und psychotherapeutische Versorgung der gesetzlich Versicherten. Für die Praxen muss daher möglichst jetzt ein Inflationsausgleich kommen. Gerade in Zeiten eines zunehmenden Personalmangels in der medizinischen Versorgung müssen die Praxen als Rückgrat der Regelversorgung geschützt und gefördert werden.
Mit dem ZiPP erfasst das Zi seit 2010 jährlich die Wirtschaftslage von niedergelassenen Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen. Berücksichtigt werden die Einnahmen aus kassenärztlicher und aus privatärztlicher Tätigkeit. Die Basis bildet die steuerliche Überschussrechnung der Praxen. Diese Daten werden direkt aus den Steuerunterlagen der Praxen erhoben. Die aktuell veröffentlichten Ergebnisse beruhen auf der Befragung des Jahres 2021 und beziehen sich auf die Berichtsjahre 2017 bis 2020. An der Erhebung 2021 nahmen 4247 Praxen teil. In der hier beschriebenen Längsschnittanalyse wurden die Angaben von 3356 Praxen berücksichtigt, die für alle vier Jahre über vollständige Finanzangaben verfügen. Die abschließenden Ergebnisse werden zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen des Jahresberichts zur Erhebungswelle 2021 veröffentlicht.
Quelle: Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI)