Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz (PrävG) soll neu verabschiedet werden. Bisher umfasst es vier Handlungsfelder: Ernährung, Bewegung, Stressregulation sowie Sucht/Umgang mit Nikotin und Alkohol. Erklärtes Ziel des Gesetzes ist es, Krankheiten zu vermeiden, bevor sie entstehen. Gesundheitsförderung und Prävention sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Doch es fehlt das große und sehr wichtige Handlungsfeld: die sexuelle und reproduktive Gesundheit, obwohl Prävention gerade in diesem Gesundheitsbereich hochrelevant ist.
Tritt das neue Gesetz in der bisherigen Form in Kraft, haben viele wichtige Präventionsprojekte zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit kaum Aussicht auf eine Förderung z. B. von Krankenkassen, deren Förderung grundsätzlich an die Handlungsfelder gebunden ist.
Vor dem Hintergrund der Zunahme sexuell übertragbarer Krankheiten ist der Bedarf für Aufklärung und Prävention riesig – bei Heranwachsenden, wie auch bei Erwachsenen. Um ihre sexuelle Gesundheit zu schützen und zu stärken, benötigen besonders Kinder und Jugendliche zu den vielfältigen Themen rund um die sexuelle und reproduktive Gesundheit eine seriöse und fundierte Aufklärung und Unterstützung.
Der Berufsverband schließt sich der Forderung an, dass die Prävention sexuell übertragbarer Krankheiten im neuen Präventionsgesetz Verankerung findet. Verhaltens- und Verhältnisprävention sind wichtige Säulen der Gesundheitsbildung und müssen durch Modellvorhaben und kontinuierliche Projekte gefördert werden.
Hierfür bitten wir Sie bis Ende Juni um Unterstützung der Petition „Präventionsgesetz nachbessern: Sexuelle & reproduktive Gesundheit als präventives Handlungsfeld!“ der Ärztlichen Gesellschaft zur Gesundheitsförderung e.V. (ÄGGF) im Verbund mit zahlreichen weiteren Verbänden, wie dem Berufsverband der Frauenärzte (BVF), der Deutschen Akademie für Prävention und Gesundheitsförderung im Kindes- und Jugendalter e. V. (DAPG), dem Deutschen Ärztinnenbund e.V., der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V (DGGG) und der Stiftungen Kindergesundheit und Männergesundheit. Die Petition richtet sich an den Deutschen Bundestag
Mit Ihrer Unterschrift tragen Sie dazu bei, die Ergänzung des Handlungsfelds „sexuelle und reproduktive Gesundheit“ im neuen Präventionsgesetz auf den Weg zu bringen.
Quelle: Ärztliche Gesellschaft zur Gesundheitsförderung e.V. (ÄGGF), Open Petition