Kritik an Krankenhausstrukturreform

Zimmer mit Krankenbett vor einem Fenster im Krankenhaus

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verteidigt die umstrittene Krankenhausstrukturreform und bezeichnet sie als „bessere Medizin“: Weitere Kritik an den Plänen.

Warnung vor Insolvenzen und Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) warnte vor kurzfristigen Insolvenzen von Kliniken. „Aufgrund des Auseinanderklaffens der galoppierenden Inflation und der dahinter zurückbleibenden Erlösentwicklung schreiben die Krankenhäuser mittlerweile Monat für Monat 740 Millionen Euro Defizit“, sagte DKG-Chef Gerald Gaß dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Weitere Kritik kam aus den Bundesländern. Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Sie wollen die geplante Krankenhausreform auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen und haben ein Rechtsgutachten bei Prof. Wollenschläger, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Universität Augsburg, in Auftrag gegeben. Die Länder wollen wissen, ob durch die von Lauterbach angestrebte Reform zu weit in die Kompetenz der Bundesländer hineinregiert wird und bezweifeln die „Zusammenarbeit auf Augenhöhe, bei der die verfassungsrechtlich festgelegte Kompetenzverteilung beachtet wird.“ Lauterbach versicherte, dass er die Reform mit den Ländern durchbringen will. „Das wird im Miteinander gelöst“, betonte der Minister.

BvDU: „Miteinander“ mit dem Minister nach bisheriger Erfahrung nicht realistisch

Aus Sicht des Berufsverbands ist ein „Miteinander“ mit dem Minister nach bisheriger Erfahrung nicht realistisch. Das zeigt sich in der Zusammensetzung der Kommission, in der die Praktiker nach Worten Lauterbachs bewusst außen vor gelassen wurden sowie den ersten bekannten Ansätzen für eine sektorenübergreifende Versorgung, in denen die Kliniken gegenüber den ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzten höher honoriert werden sollen.

Aus Sicht des BvDU kann eine sektorenübergreifende Versorgung innerhalb der Reform nur gemeinsam gelingen – wenn Kliniken und ambulant tätige Urologinnen und Urologen in einer neu zu bildenden Einheit eines „OP-Zentrums“ mit einer leistungsbezogenen und kostendeckenden Vergütung dort tätig sind. Weder Kliniken noch ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte können in einer solchen Einheit bevorteilt werden. Das bedingt jedoch auch die Schaffung eines neuen Vergütungsmodelles, welches leistungsbezogen eine kostendeckende Abrechnungsgrundlage bietet – für Kliniken und ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte gleichermaßen.

Gleiche Leistungen müssen gleich honoriert werden

Die für ambulant durchgeführte Operationen nach EBM Maßstab nicht kostendeckende Honorierung muss angepasst oder ersetzt werden. Die Leistung wird in beiden Fällen (Klinik oder Praxis) gleich erbracht, also muss auch die Honorierung gleich erfolgen. Unabhängig davon sollte nach wie vor die Möglichkeit bestehen, besonders schwere oder komplizierte Fälle stationär durchführen zu können.

Quellen : BvDU, Ärztenachrichtendienst (änd)