BvDU-Hauptausschusssitzung in Berlin

Ein Bild der Vernetzung mit den Worten Info und BvDU

Hinweis auf Wichtigkeit der Meldung bestimmter Erkrankungsdaten an das zuständige Krebsregister

Der Berufsverband tauschte sich intensiv zu aktuellen und künftigen berufspolitischen Themen aus

In einer zweitägigen Sitzung tauschte sich der BvDU-Hauptausschuss intensiv zu aktuellen und künftigen berufspolitischen Themen aus. Die turnusmäßige Tagung des Hauptausschusses fand vom 21.-22. April in Berlin statt. Kernaufgabe des Hauptausschusses ist die Beratung des Vorstands in grundsätzlichen verbandspolitischen Angelegenheiten. Derzeit stehen viele gesundheitspolitische Veränderungen an, die der Berufsverband aktiv mitgestaltet. Dies sind aktuell vor allem die dringend notwendigen Reformen in der Gesundheitspolitik, aber auch die vielen Entscheidungen des Bundesgesundheitsministeriums, die dann immer wieder zu Empörung in der Ärzteschaft führten und führen. Die Liste der Themen reichte von der Ambulantisierung und den Veränderungen im ambulanten Operieren über die Novellierung der GOÄ bis hin zur Krankenhausreform und den Plänen zu den integrierten Notfallzentren.

Die anlässlich des Rücktritts der Amtsinhaberin Catrin Steiniger im kommenden September in Leipzig bevorstehende Wahl zum Präsidentenamt im Rahmen der Mitgliederversammlung ist aus einhelliger Sicht des BvDU-Hauptausschusses ein weiterer Impuls auf dem Weg der konsequenten Modernisierung des Berufsverbands als schlagkräftige Vertretung der berufspolitischen Interessen der urologischen Ärzteschaft.

Der Hauptausschuss unterstrich in der Sitzung erneut die Wichtigkeit der Meldung bestimmter Erkrankungsdaten an das zuständige Krebsregister. Meldepflichtig ist immer der Arzt, der die Erkrankung diagnostiziert, therapiert, Nachsorgeuntersuchungen anlässlich der Tumorerkrankung durchführt oder den Tod feststellt. Der Berufsverband informiert seine Mitglieder regelmäßig über die Hintergründe der Meldepflicht und der Konsequenzen, wenn sie nicht vorgenommen wird.

In verschiedenen Bundesländern, wie in Westfalen-Lippe, wird das Qualitätsmodell als Qualitätssicherungsverfahren „Lokal begrenztes Prostatakarzinom“ mit 10 patientenrelevanten Qualitätsaspekten in Umsetzung gebracht mit dem Ziel, ein Verbesserungspotenzial in der Versorgung von Patienten mit lokal begrenztem Prostatakarzinom zu erreichen.

Hierfür werden eine Erfassung der Sozialdaten bei den Krankenkassen, eine Patientenbefragung und – als weitere Datenquelle – die Daten zur Tumordokumentation bei den klinischen Krebsregistern als Datenquellen empfohlen. Nicht nur für die Abbildung der Qualitätsaspekte, sondern auch für die spezifische Auslösung der QS-pflichtigen Fälle stellen die Daten der klinischen Krebsregister eine unabdingbare Voraussetzung dar. Nur in den Daten der klinischen Krebsregister liegt das für die Diagnose eines lokal begrenzten Prostatakarzinoms relevante Tumorstadium vor. Das Qualitätsmodell sieht qualitätsfördernde, wie auch sanktionierende Maßnahmen bei Nichterfolgen der Meldung vor.

Quellen: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), Kassenärztliche Bundesvereinigung