Ambulantes Operieren: Massive Enttäuschung über die zum Jahreswechsel in Kraft getretenen Änderungen

Der Zeiger zeigt nach links auf den roten unzufriedenen Smiley

Die aktuellen Entwicklungen im Bereich des ambulanten OP-Kataloges (EBM) haben zu massiver Enttäuschung bei Urologinnen und Urologen geführt, insbesondere über die Vorgehensweise der KBV. Der Berufsverband und viele Beteiligte hatten sich engagiert und waren aktiv. Vorlagen und Vorschläge für die Weiterentwicklung des ambulanten OP-Kataloges wurden seitens des BvDU entwickelt und mit den zuständigen Stellen bei der KBV diskutiert. Der BvDU wies dabei immer auch auf die besondere Problematik der Endourologie mit der massiven Kostenunterdeckung hin. Dabei spielten Themen wie die Sachkostenvergütung, Hygienekosten, Einmalmaterialien etc. eine wesentliche Rolle. Was die KBV und die weiteren Beteiligten an der Entwicklung des AOP-Kataloges daraus gemacht hat, ist aus Sicht des Berufsverbands unzumutbar: die zum Jahreswechsel in Kraft getretenen Änderungen konterkarieren diese Entwicklung.

Zum 1.1.2023 ändern sich kostenneutral Vergütungen im EBM. Dies führt dazu, dass in der Realität nahezu sämtliche OP-Leistungen, die ambulant urologisch durchgeführt werden können, schlechter vergütet werden als zuvor.

Ebenfalls zum Anfang dieses Jahres gibt es einen neuen ersten Katalog, der ambulantes Operieren verbessern soll mit circa 60 Eingriffen, die eine Extra-Vergütung erhalten sollen. Fast alle Fachgebiete, unter anderem auch Gynäkologen, HNOler und Kardiologen werden in diesem Katalog berücksichtigt. Die Urologie taucht jedoch mit keinem einzigen Eingriff auf. Die an der Weiterentwicklung Beteiligten wurden nicht aufgefordert, zu diesem nun verankerten Katalog etwas beizutragen.

In Bezug auf das ambulante Operieren, das ausgeweitet und finanzielle Anreize gesetzt werden sollen, ist dies das komplett falsche Signal. Der Berufsverband forderte die KBV eindringlich auf, diese Missstände abzuschaffen. Weitere Informationen folgen.