eTerminservice: „einfach zum Termin“ – nicht für urologische Patientinnen und Patienten

Ganz viele Stoppuhren liegen über- und nebeneinander.

Der Berufsverband fordert die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf, umgehend die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit Patientinnen und Patienten im eTerminservice Termine bei urologischen Fachärztinnen und Fachärzten vereinbaren können.

Seitens der KBV fehlen bislang die Voraussetzungen dafür, dass Termine für die Fachrichtung „Urologie“ vereinbart werden können im „eTerminservice“.

Urologische Fachärztinnen und Fachärzte sind seit Wegfall der Neupatientenregelung auf die Vermittlung durch Hausärztinnen und –ärzte angewiesen oder auf die Terminvereinbarung über die regionalen Terminservicestellen (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigungen. Diese vermitteln Patientinnen und Patienten innerhalb einer bestimmten Frist einen Termin beim Arzt oder Psychotherapeuten. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch über „116117“ oder online, laut Aussage auf der Website „einfach zum Termin“, über den eTerminservice der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Doch: Online besteht aktuell keine Auswahlmöglichkeit für die Fachrichtung „Urologie“ für reguläre Termine. Damit fehlt seitens der KBV die notwendige Voraussetzung dafür, dass Patientinnen und Patienten reguläre Termine vereinbaren können bei urologischen Fachärztinnen und Fachärzten. Die KBV hatte zugesichert, diese zu Beginn 2023 zu integrieren. Stand heute ist die Umsetzung nicht erfolgt.

„Die Möglichkeit in den Raum zu stellen seitens des Gesetzgebers erfordert, die Voraussetzungen zu schaffen, dies mit Beginn der neuen Regelung in Anspruch nehmen zu können.“, so der BvDU-Vorstand. Der Berufsverband fordert die KBV auf, die Fachrichtung „Urologie“ umgehend im eTerminservice zu integrieren.