Mehr urologische Tumorpatienten potenziell ASV-fähig
Seit 07.08.2021 gelten Änderungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV). Die Behandlung urologischer Tumorerkrankungen ist nur bei besonderen Krankheitsverläufen Inhalt der ASV. Damit sind in den tragenden Gründen zur ASV vor allem systemische Therapien oder kombinierte Therapien gemeint. Die endokrine Therapie des Prostatakarzinoms (PCa) war bisher jedoch explizit von der ASV ausgenommen, auch die kombinierte endokrine Therapie mit LHRH plus sekundären Antiandrogenen.
In der neuen Anpassung stellt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun in den tragenden Gründen klar, dass eine endokrine Therapie nur dann ausgeschlossen ist, wenn eine weitere tumorgerichtete Behandlung parallel verläuft. Damit ist eine endokrine Therapie adjuvant zur Strahlentherapie beim lokal begrenzten PCa kein Inhalt der ASV. Im metastasierten Stadium wird jedoch klargestellt, dass die endokrine Therapie eindeutig Inhalt der ASV ist. Damit wird die Zahl der potenziell ASV-fähigen urologischen Tumorpatienten deutlich ansteigen.
Ohne OV an ASV-Team teilnehmen und abrechnen
Kolleginnen und Kollegen, die nicht an der Onkologievereinbarung (OV) teilnehmen können, haben nun die Möglichkeit durch Teilnahme an einem ASV-Team diese Patienten in Ihrer Praxis als Tumorpatienten mit den Ziffern der OV abzurechnen, da die Ziffern der OV auch in der ASV gelten. Zu beachten sind aber die Teilnahmebedingungen der ASV.