eAU-Start am 1. Oktober – jetzt mit Übergangsregelung

Neben dem Stethoskop liegt ein Smartphone mit aufgeklebtem Pflaster

Vereinbarung zwischen KBV und Kassen

Jetzt kommt doch noch ein bisschen Bewegung in die Sache: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) startet zwar wie geplant am 1. Oktober – die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) konnte aber nach eigenen Angaben eine Übergangsregelung mit dem GKV-Spitzenverband erzielen.

Regelung gilt bis Jahresende

Die Vereinbarung sehe vor, dass Ärztinnen und Ärzte übergangsweise das alte Verfahren anwenden könnten, solange in deren Praxen die notwendigen technischen Voraussetzungen zur Übermittlung der eAU noch nicht zur Verfügung stünden, schreibt die KBV in ihren aktuellen „Praxisnachrichten“ (Donnerstag). Die Regelung gelte bis 31. Dezember 2021.  Bis dahin sei auch die Nutzung des „gelben Scheins“ (Muster 1) noch möglich.

„Mit der Übergangsphase kann die eAU ab 1. Oktober starten. Denn nun gibt es eine Lösung für jene Arztpraxen, die nicht rechtzeitig mit der nötigen Technik ausgestattet werden können“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Thomas Kriedel. Praxen, die zum Starttermin technisch dafür ausgestattet seien, könnten selbstverständlich die eAU nutzen. So könnten sie diese bereits in ihre Praxisabläufe integrieren, bevor ab Januar 2022 das elektronische Rezept komme.  

Umstellung vorbereiten und unbedingt „KIM“ bestellen!

Weiter rät die KBV in ihren „Praxisnachrichten“ allen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten, sich zügig auf die Umstellung vorzubereiten und unter anderem unbedingt einen KIM-Dienst zu bestellen. Denn nur mit diesem könnten sie Krankschreibungen digital an die Krankenkassen übermitteln und abrechnen. Derzeit gibt es 32 von der Gematik zugelassene Anbieter.

TI-Konnektor-Update der Stufe PTV3 und eHBA nötig

Weiter sei ein Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) mit mindestens einem TI-Konnektor-Update der Stufe PTV3 (E-Health-Konnektor) in der Praxis erforderlich, informiert die KBV. Um die Komfortsignatur nutzen zu können, sei ein PTV4+-Konnektor zu empfehlen, den inzwischen alle drei Konnektoren-Anbieter bereitstellen würden. Außerdem sei ein PVS-Update notwendig, um eAU-Bescheinigungen erstellen, digital versenden und ausdrucken zu können.

Für die elektronische Signatur der AU-Bescheinigungen werde ferner ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) der zweiten Generation benötigt. Ärzte, die am 1. Oktober noch keinen eHBA haben, könnten übergangsweise die SMC-B-Karte zum Unterschreiben nutzen. Eine SMC-B-Karte haben laut KBV alle an die TI angeschlossenen Praxen.

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