TSVG tritt am 11. Mai in Kraft

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Das Terminservice- und Versorgungsgesetz ist heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt somit am Samstag in Kraft. Damit gelten ab morgen die ersten neuen Regelungen. KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen hat anlässlich des Inkrafttretens wiederum die Kleinteiligkeit des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) kritisiert. Darin fänden sich viele Punkte der SPD aus dem Koalitionsvertrag, „die das TSVG viel zu kleinteilig ausfallen lassen, so dass es seitens der Ärzteschaft viel verständliche Kritik gibt“.

Offene Sprechstunden erst ab September

Wichtig: Die Regelung zur offenen Sprechstunden von grundversorgenden Fachärzten gilt nicht wie vorgesehen ab August, sondern erst ab September. Grund ist, dass das Gesetz im Mai und nicht schon wie ursprünglich geplant im April in Kraft getreten ist. Das gilt unter anderem auch für die Zuschläge zur Grund- und Versichertenpauschale, die Ärzte und Psychotherapeuten für Patienten erhalten, die über die TSS vermittelt werden.

Die KBV hat eine detaillierte Themenseite zum Terminservice- und Versorgungsgesetz erstellt, die Sie unter folgendem Link abrufen können: https://www.kbv.de/html/tsvg.php

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)

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