Schmerzhafte Konsequenzen für Praxen bei Nichteinhaltung von Auflagen

Hygienemanagement und Aufbereitung von Medizinprodukten – bestmögliche Vorbereitung im Vorfeld der Praxisprüfung durch Aufsichtsbehörden. Neue Kooperationspartnerschaft von BvDU/SgDU

Hygienemanagement ist für Arztpraxen elementar wichtig. Es muss gewährleisten, dass medizinische Produkte und sämtliche Oberflächen, zu denen Patientinnen und Patienten Kontakt haben, konsequent gereinigt und desinfiziert werden. Um den Überblick nicht zu verlieren und ein durchgängiges Einhalten von Hygienevorschriften zu gewährleisten, ist ein professionelles Hygienemanagement unerlässlich. Immer neue gesetzliche Auflagen und kontinuierlich steigende behördliche Anforderungen fordern die Inhaber von Praxen zunehmend und stellen sie bei Begehungen durch die Aufsichtsbehörden auf den Prüfstand.

Praxisinhaber tragen die Verantwortung und die Folgen für die Nichteinhaltung von Auflagen – neue Kooperation mit phames/labonte für die bestmögliche Vorbereitung der Praxen im Vorfeld

Entscheidend ist, für die Begehung durch die Behörden im jeweiligen Bundesland gut gerüstet zu sein. Praxisinhaber tragen die Verantwortung, beispielsweise bei Fehlen eines individualisierten Hygieneplans, bei lückenhafter Dokumentation oder, wenn sich die Aufbereitung von Instrumenten nicht ordnungsgemäß zurückverfolgen lässt. Die Konsequenzen bei Nichteinhaltung von Auflagen reichen von Bußgeldern in unterschiedlicher Höhe bis hin zu einem Verbot der Aufbereitung oder im schlimmsten Fall sogar zur Schließung der Praxis.

In Deutschland sind insgesamt mehr als 500 unterschiedliche Aufsichtsbehörden tätig, die für die Begehung und Prüfung von Hygienemanagement und der Aufbereitung von Medizinprodukten zuständig sind. Zu den wichtigsten gehören das Robert Koch-Institut (RKI), die Landesgesundheits- und Gewerbeämter sowie auch Medizinprodukteberater, die als spezialisierte Fachkräfte in medizinischen Einrichtungen beratend tätig sind und bei der Umsetzung von Hygienemaßnahmen und der Aufbereitung von Medizinprodukten unterstützen.

Um seine Mitglieder bestmöglich auf die Umsetzung des Hygienemanagements der Praxis im Kontext der vorgeschriebenen Validierungsprozesse (manuell, wie auch maschinell) vorzubereiten, hat der Berufsverband unter Einsatz von Herrn Dr. Peter Kollenbach, 2. Vizepräsidenten des BvDU, eine Kooperation mit phames/labonte geschlossen. „Praxen sollen im Rahmen der Leistungen innerhalb der neuen Kooperation bestmöglich auf eine Begehung durch die Behörden vorbereitet werden“, so Dr. Kollenbach. BvDU-Mitglieder erhalten besondere Vergünstigungen auf die Leistungen. Weitere Informationen finden Sie unter: https://sgdu-mbh.de/marktplatz.

Der Berufsverband unterstützt seine Mitglieder darüber hinaus im Rahmen des Hygienemanagements und für die Erzielung einer adäquaten Vergütung

Eine bessere Vergütung der Zystoskopie des Mannes – entsprechend den Kosten, die durch die sehr hohen Richtlinien für Hygiene und Medizinprodukteaufbereitung entstehen – konnte der Berufsverband bereits in der Vergangenheit erreichen. Für die praktische Arbeit in Klinik und Praxis stellt der Berufsverband seinen Mitgliedern darüber hinaus Handreichungen zur Verfügung. Unter anderem stehen Handreichungen zur Zystoskopaufbereitung oder zur Aufbereitung der Transrektalsonde exklusiv für Mitglieder bereit.

Eine Wischdesinfektion erscheint für den BvDU bei sorgfältiger Durchführung nach standardisierten Arbeitsanweisungen mit entsprechenden Protokollen sehr wohl als ausreichend sicher durchführbar. Überzogene Forderungen in der Aufbereitung müssen verhindert werden, um eine drohende

Unterversorgung der urologischen und gynäkologischen Patienten, als auch eine nicht adäquate Aufbereitung der Ultraschallsonden, zu verhindern.

Weiter fordert der Berufsverband für seine Mitglieder eine adäquate Vergütung der immens gestiegenen Hygienekosten für Praxen und Kliniken, um die flächendeckende Versorgung der Patienten aufrecht zu erhalten.