PVS-Updates für E-Rezept und E-AU bis zum Jahresende einspielen, damit beide Anwendungen ab Januar weiterhin funktionieren

Tafelhintergrund mit der Aufschrift "Update"

Werden die Updates zum Jahresende verpasst, hat das für E-Rezept und E-AU Auswirkungen.

Bis zum Jahresende sollte besonders darauf geachtet werden, die von den Herstellern bereitgestellten Software-Updates der Praxisverwaltungssysteme (PVS) tatsächlich einzuspielen, rät die KBV. Hintergrund sind neue, auch für die Krankenkassen und andere weiterverarbeitende Stellen gültige technische Vorgaben.

Besonders wichtig sei die Aktualisierung für das elektronische Rezept und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), damit beide Anwendungen ab Januar weiterhin funktionieren. Es kann sonst passieren, dass sämtliche AU-Bescheinigungen vom Server der Krankenkassen abgewiesen werden, warnt die KBV. Das gleiche gelte für das E-Rezept, das ohne Software-Update nicht übermittelt werden könne.

Die KBV empfiehlt Praxen generell, die von den Herstellern bereitgestellten Updates stets zeitnah einzuspielen – auch während eines laufenden Quartals. Dadurch sei sichergestellt, dass die Software immer auf dem aktuellen Stand ist, auch Folgefehler etwa in der Abrechnung könnten vermieden werden.