Mitglied werden in der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA)

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Ein attraktives Berufsbild ist wichtig, um Bewerberinnen und Bewerber zu finden und zu halten

Hoch qualifizierte und motivierte Medizinische Fachangestellte tragen mit ihrer Arbeit zu einem reibungslosen Ablauf und einer hohen Versorgungsqualität in den Arztpraxen bei.

Um angesichts des prognostizierten Rückgangs der Schulabgängerzahlen ausreichend Bewerberinnen und Bewerber für diesen Beruf zu finden und gleichzeitig qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu halten, ist ein attraktives Berufsbild wichtig. Die Landesärztekammern unterstützen dies als „zuständige Stellen“ nach dem Berufsbildungsgesetz mit ihrer Arbeit im Bereich der Aus- und Fortbildung; vielfältige strukturierte und zertifizierte Fortbildungsveranstaltungen für Medizinische Fachangestellte werden von den Landesärztekammern angeboten.

Zu einem attraktiven Berufsbild gehört auch das Thema „Vergütung“. Hierzu mit dem Verband medizinischer Fachberufe zu einvernehmlichen Lösungen zu kommen, ist das Anliegen der „Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten“ (AAA).

Die AAA ist eine reine Arbeitgebergemeinschaft: Verbandszweck ist der Abschluss von Tarifverträgen für Medizinische Fachangestellte und Auszubildende

Die AAA wurde im Jahre 1968 als tariffähige Arbeitgebervereinigung gebildet. Einziger Verbandszweck ist der Abschluss von Tarifverträgen für Medizinische Fachangestellte und Auszubildende. Seit Gründung wurden zahlreiche Gehaltstarifverträge, Manteltarifverträge und seit 2002 drei Tarifverträge zur Altersversorgung und Entgeltumwandlung mit dem Verband medizinischer Fachberufe e. V. und zeitweise weiteren Gewerkschaften abgeschlossen. Die Geschäftsstelle des nicht eingetragenen Vereins mit persönlichen Mitgliedern wurde wegen der überregionalen Bedeutung und der ordnungspolitischen Funktion bei der Bundesärztekammer angesiedelt. Die AAA ist eine reine Arbeitgebergemeinschaft; ihre Mitglieder sind ausschließlich niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, die Medizinische Fachangestellte beschäftigen.

Die AAA sucht neue Mitglieder, denen die Arbeit und das Wohl der Medizinischen Fachangestellten am Herzen liegen

In diesem Jahr werden Vorstand und Tarifbeirat von der Mitgliederversammlung der AAA neu gewählt. Vor diesem Hintergrund ist der Vorstand derzeit bestrebt, neue, in den Berufsverbänden aktive Ärztinnen und Ärzte für eine Mitgliedschaft in der AAA zu gewinnen. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist es, Ärztin oder Arzt zu sein und Medizinische Fachangestellte zu beschäftigen. Ein Mitgliedsbeitrag wird von der AAA nicht erhoben.

Die AAA würde sich freuen, wenn engagierte Ärztinnen und Ärzte, denen die Arbeit und das Wohl der Medizinischen Fachangestellten am Herzen liegen, der AAA beitreten

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