Krankenhausstrukturreform

Eine Hand kommt auf den Betrachter zu und vergibt einen von fünf möglichen Sternen.

Grundsätzlich begrüßt der BvDU die überfällige Krankenhausstrukturreform. Die aktuell angedachte Reform wirft jedoch Fragen, Kritikpunkte und Forderungen auf.

Sektorenübergreifende Versorgung kann innerhalb der Reform nur gemeinsam gelingen, wenn Kliniken und ambulant tätige Urologinnen und Urologen in einer neu zu bildenden Einheit eines „OP-Zentrums“ mit leistungsbezogener und kostendeckender Vergütung tätig sind.

Die für ambulant durchgeführte Operationen nach EBM Maßstab nicht kostendeckende Honorierung muss angepasst oder ersetzt werden. Die Leistung wird in beiden Fällen (Klinik oder Praxis) gleich erbracht, also muss auch die Honorierung gleich erfolgen.

Die geplante Leveleinteilung ist aus Sicht des BvDU nicht zielführend. Die Einteilung soll laut der aktuellen Diskussion auf Grundlage von Qualitätskriterien erfolgen. Diese wurden aufgestellt vom Bundesgesundheitsministerium in Abstimmung und Rücksprache mit der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF). Nur, wenn ein Krankenhaus die Qualitätskriterien auch erfüllt, kann ihm die entsprechenden Leistungsgruppe auch zugewiesen werden. Der AWMF gehören die medizinisch-wissenschaftlichen Fachverbände und die Vertreter der Unikliniken an. Ambulant oder belegärztliche Ärztinnen und Ärzte sind nicht im AWMF vertreten, ihre Ausgangslage und ihre Realität in den Praxen in der Versorgung der Patientinnen und Patienten wurde nicht angehört und bei der Festlegung der Qualitätskriterien nicht mit einbezogen. Dies muss aus Sicht des Berufsverbands nachgeholt werden, um die Krankenhausstrukturreform sinnvoll mit der ambulant tätigen Ärzteschaft verzahnen zu können, gerade vor dem Hintergrund der angestrebten Ambulantsierung von Behandlungen.

Aktuell kaum jemand spricht im Kontext der Krankenhausstrukturreform über den Sachverhalt, dass zur Umsetzung der Krankenhausstrukturreform die Länder verantwortlich sind und sie das Investitionsaufkommen stemmen müssen, das mit der Umsetzung der Reform auf sie zukommt. In Zusammenhang zu bringen ist dies mit der Ambulantisierung, durch die weitere Kosten auf ambulant Tätige und Kliniken zukommt. Bereits aktuell herrscht in den Ländern ein riesiger Investitionsstau, die Kliniken betreffend, unter anderem bedingt durch den geforderten Umbau zu klimafreundlichen Kliniken, so dass weitere Investitionen aus den jeweiligen Ländermitteln nicht machbar erscheinen.