Belegarztwesen in der Krankenhausstrukturreform

Patientin im Krankenhausbett "Stellungnahme. ambulant - stationär"

Das Belegarztwesen in der Krankenhausreform ist Grundbaustein für die sektorenübergreifende Versorgung

Der Bundesverband der Belegärzte und Belegkrankenhäuser e. V. (BdB) hat in einem Schreiben an das Bundesministerium für Gesundheit erneut bekräftigt, dass das Belegarztwesen als eine sektorenverbindende, ressourcensparende und vor allem patientenfreundliche Versorgungsform erhalten werden muss.

Auf Grundlage des jetzt anstehenden Referentenentwurfes zur Krankenhausreform hat der BdB auf bestehende mögliche Fallstricke für diese Versorgungsstruktur hingewiesen, die sich aus dem letzten vorliegenden Eckpunktepapier vom 10.7.2023 ergeben.

In den Eckpunkten wird das Belegarztwesen explizit nur im Kontext von Ii-Krankenhäusern genannt. Aus den im April dieses Jahres stattgefundenen Gesprächen mit dem Bundesgesundheitsminister hatte der BdB indes mitgenommen, dass das Ministerium die belegärztliche Versorgung auf allen Versorgungsebenen (incl. der universitären Versorgung) sieht – so entspricht es auch der aktuellen Versorgungsrealität. Die belegärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzte fordern, diese breite Verortung im Gesetzentwurf auch explizit so vorzusehen, um sicher zu stellen, dass das Belegarztwesen auch jenseits von Ii-Krankenhäusern (und der damit verbundenen „Kataloglösung“) in den künftigen Krankenhausstrukturen berücksichtigt wird. Unter allen Umständen sollte die Zerschlagung von intakten, kooperativ organisierten Belegarztabteilungen mit mindestens drei oder mehr fachgleichen Vertragsärzten vermieden werden.

Das Belegarztwesen lebt von der Kooperation selbständiger Partner: den Belegärztinnen und Belegärzten einerseits und den Krankenhäusern andererseits. Die Finanzierung von Belegabteilungen (bzw. belegärztlich abgedeckten Leistungsgruppen) unterscheidet sich aufgrund dieser Besonderheit von denen der Hauptabteilungen; bei der Umsetzung der Krankenhausreform ist diesem Umstand Rechnung zu tragen.

Aufgrund ihrer Doppelfunktion in der vertragsärztlichen und der stationären Versorgung stellen Belegärzte bzw. belegärztliche Einrichtungen ideale Netzwerkstrukturen mit „vertraglich vereinbarten Kooperationen“ bereit. Diese sektorenverbindende Arbeitsweise hat viele Nutzendimensionen; so schließt z.B. die (gerätegebundene) prä- und postoperative Versorgung in der Praxis nahtlos an den stationären Aufenthalt an und sichert so eine ressourcensparende Versorgung.

Unattraktive finanzielle Rahmenbedingungen führen seit Jahren dazu, dass es für Vertragsärzte wenig reizvoll ist, belegärztlich tätig zu sein. Um dem entgegenzuwirken, fordern BvDU und BdB, dass das belegärztliche System dringend durch eine umfassende Vergütungsreform abgesichert werden muss.

Quelle: Bundesverband der Belegärzte und Belegkrankenhäuser e. V. (BdB)