Gießkanne oder Versorgungsverbesserung?

Ein leeres Wartezimmer mit einfachen Stühlen und Rollstühlen

Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes die Zweckbindung der Bundesmittel in Höhe von 3 Milliarden Euro.

„Wieder einmal wurde die Chance vertan, den dringend notwendigen Strukturreformprozess zur Auflösung der patientenfeindlichen Sektorengrenze zwischen stationären und ambulanten ärztlichen Leistungen voranzutreiben. Wir verkennen nicht die Notwendigkeit, stationäre Leistungen finanziell zu unterstützen, wie dies in der ‚Corona-Krise‘ für alle, also auch ambulante vertragsärztliche Leistungen, notwendig ist. Da ist der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses geradezu lächerlich“, so in einer Nebenbemerkung der Hauptgeschäftsführer des SpiFa, Lars F. Lindemann.

„Dieser Beschluss gehört in die Klasse unsinniger Vorgaben“

„Dieser Beschluss gehört in die gleiche Klasse unsinniger Vorgaben, wie dies das Gesetz zur Förderung kleiner unwirtschaftlicher Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz) fortführen wird. Alle Zahlen und Fakten zeigen doch, dass in Krankenhäusern mit weniger als 200 Betten fast 50% der Patienten ambulant behandelt werden können. Dass diese Patienten eigentlich nicht ins Krankenhaus wollen und auch nicht müssen, stört wohl Niemanden und diese jetzt auch noch zu fördern, wenn sie digitale Maßnahmen ergreifen während die niedergelassenen Ärzte leer ausgehen, hat nichts mit einer zukunftsfähigen sektorenübergreifenden Versorgungstruktur zu tun“, so der Hauptgeschäftsführer weiter.

Der Bund bringt das Geld für die Finanzierung des Krankenhauszukunftsgesetzes ein, ohne dafür rechtlich kompetent zu sein. Es muss daher schon jetzt befürchtet werden, dass die Bundesländer die Mittel nicht zweckgebunden verwenden und in ihrem Investitionshaushalt versickern lassen. Dass dann die Krankenhäuser die zusätzlichen Mittel selbst aufbringen können, ist angesichts der heutigen Defizitanalyse im stationären Versorgungsbereich um die notwendigen Investitionen mehr als fraglich. Erneut wurde es versäumt, an die Finanzierung die Vorgabe zu knüpfen, endlich eine Krankenhausplanung auf den Weg zu bringen, die den Namen auch verdient und die die Möglichkeit der Ambulantisierung stationärer Leistungen, insbesondere in kleinen Häusern, vorantreibt.

Unsinnige Krankenhausaufnahmen vermeiden, ambulante Strukturen fördern

Das Deutsche Institut für Fachärztliche Versorgungsforschung (DIFA) hat in einer Metaanalyse alle zur stationären Versorgung verfügbaren Primärquellen ausgewertet und festgestellt, dass trotz unterschiedlicher Rechenalgorithmen immer ein nahezu identisches Ergebnis resultiert: Die Anzahl potenziell vermeidbarer Krankenhausaufnahmen liegt bei 21%, das heißt über 4 Millionen Patienten im Jahr müssten eigentlich gar nicht ins Krankenhaus und es sind die kleinen Häuser, die diese Patienten in ein Bett legen. „Wenn wir von dem Einsparpotenzial nur eines Jahres in Höhe von 7 Mrd. Euro die notwendigen ambulanten Strukturen nur mit einem Teil fördern würden, könnte man die Bundesmittel weitaus gezielter einsetzen“, so Lindemann weiter zur Auswertung des DIFA.

Quelle: pi Spifa, 17.09.2020