Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens – Digital-Gesetz (DigiG)

2 Hände umrahmen stilisierte Zahnräder. Im Hintergrund vernetzte Punkte

Die Digitalisierung ist wichtig und richtig, die Ausgestaltung lässt aus BvDU-Sicht jedoch nach wie vor zu wünschen übrig. Das BMG schafft im Rahmen der Digitalisierung maximale Verunsicherung.

Die zur Verfügung gestellten digitalen Leistungen sind im aktuellen Zustand ein Zeitkiller für Kliniken und Praxen, da sie viel zu viel Zeit in Anspruch nehmen statt im Gegenteil Zeit zu sparen, die für die Behandlung von Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen könnte.

Lösungen, die am grünen Tisch ohne die Beteiligung praktisch tätiger Ärztinnen und Ärzte erdacht werden, können in der Umsetzung nicht praktikabel sein. Wie gehabt, werden die Echt-Tests auf dem Rücken der Ärztinnen und Ärzte in Klink und Praxis ausgetragen.

Die ePA bietet aufgrund des Widerspruchsrecht von Patientinnen und Patienten eine nur begrenzte Transparenz, zum Beispiel, wenn ein Patient nicht sein Einverständnis erteilt, dass Erkrankungen, wie z. B. eine HIV-Erkrankung, in die Akte gelangen.

Auch die Honorierung der Leistungen lässt aus Sicht des Berufsverbands zu wünschen übrig. Beispielsweise ist die Vergütung für Ärzte für die Erstbefüllung einer E-Akte, die weiterhin bei zehn Euro bleiben soll, in keiner Weise adäquat vor dem Hintergrund des Aufwandes.