Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG)

Eine Frau hält eine Karte mit dem Bild eines Sicherheitsschlosses vor ihr Gesicht- Das Sicherheitsschloss wird umgeben von einer Corona aus Nullen und Einsen.

Der BvDU begrüßt grundsätzlich eine zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für die Nutzung von Gesundheitsdaten, wie auch eine zentrale Zuständigkeit für datenschutzrelevante Fragen. Auch bei diesem geplanten Gesetz wirkt die konkrete Ausgestaltung unausgegoren und, erneut, ohne, dass bei der möglichen Umsetzung praktisch tätige Ärztinnen und Ärzte einbezogen werden. Geklärt sein muss, wem für was und mit welchem Zweck erhobene Daten in der Folge zur Verfügung gestellt werden. Gerade vor dem Hintergrund des engen Datenschutzes, u. a. bei der ePA, muss berücksichtigt werden, dass z. B. Krankenkassen keinen Zugriff auf Daten haben, die zur Ablehnung der Versicherung von Patientinnen und Patienten führen könnten.

Aufgrund der Erfahrungen mit der Einführung unausgereifter und für Kliniken und Praxen kostspieliger Techniken im Rahmen der Digitalisierung muss weiter gewährleistet sein, dass ausschließlich technisch ausgereifte, kostenneutrale und intuitiv nutzbare Systeme in Nutzung geraten. Es darf nicht noch mehr Behandlungszeit von Patientinnen und Patienten abgehen für ein immer Mehr an Bürokratisierung.