Die Freiberuflichkeit der ärztlichen Tätigkeit soll ein von außen ungestörtes Arzt-Patienten-Verhältnis sichern. Dies gilt vor allem für wirtschaftliche Einflüsse auf ärztliche Entscheidungen und ist die wichtigste Basis für das Vertrauensverhältnis Arzt-Patient. Im Vordergrund steht das Patientenwohl.
In der Realität lässt sich jedoch die medizinische Versorgung nicht gänzlich von wirtschaftlichen Bedingungen abkoppeln. Im Krankenhaus regieren die Fallpauschalen und der ambulante Sektor unterliegt wirtschaftlichen Erfordernissen der Praxisführung und Vorgaben des Leistungskatalogs. Wir Ärztinnen und Ärzte sind dazu verpflichtet, unsere Patienten auf eventuell hinderliche wirtschaftliche Zwänge bezüglich ihrer Behandlung hinzuweisen.
Patientenwohl als ethischer Maßstab derzeit in Krankenhäusern nicht gesichert
Der Ethikrat setzt zwar das Patientenwohl als ethischen Maßstab für das Krankenhaus. Jedoch ist dies bei der derzeitigen Leitungsstruktur der Krankenhäuser nicht gesichert. Es kann aber nicht sein, dass die Kompetenz eines Krankenhauses über seine positive ökonomische Bilanz gemessen wird. Eine hervorgehobene Führung der Ärzte in den Leitungsstrukturen, Verwaltung und Pflege ist daher dringend notwendig. Denn nur die Ärzte haben eine verbindliche Berufsordnung und können damit der Ökonomisierung der Medizin wirksam entgegenstehen.
Doch wird die Politik der Forderung nach medizinischer Leitung nicht unterstützen. Von ihr wurde gerade die ökonomische Steuerung des Gesundheitswesens im Interesse der Beitragsstabilität der gesetzlichen Krankenversicherung als oberstes Wirkprinzip eingeführt und per Sozialgesetzbuch bis in die letzten Regulierungen durchdekliniert. Auch die als Regulativ gedachte ärztliche Selbstverwaltung (Kassenärztliche Bundesvereinigung) hat dabei kaum noch Handlungsspielraum und ist zu einer großen Gesundheitsbehörde degeneriert.
Prinzip der Freiberuflichkeit ist wichtig für die Versorgungsqualität
Das für die Versorgungsqualität wichtige Prinzip der Freiberuflichkeit ist zunehmend in Vergessenheit geraten und muss wieder mehr in das ärztliche Bewusstsein übernommen werden. In einer ökonomisch orientierten Gesellschaft ist die Umsetzung aber schwierig und triff vor allem die jüngere Ärztegeneration. Die wirtschaftliche Abhängigkeit vom Arbeitgeber erschwert diese Aufgabe zusätzlich.
Ziel muss ein, die Berufsordnung der Ärzte auch umzusetzen, zu leben. Die Mehreinnahmen, z. B. die durch die Liquidation von höchstpersönlich erbrachten Leistungen entstehen, dürfen nicht mehr an den Krankenhausträger vertraglich abgedungen werden Eine Stärkung der ärztlichen Freiberuflichkeit sieht auch das MDK-Reformgesetz vor: Mit ihm werden der Medizinische Dienst der Krankenkassen in einheitliche und selbständige Körperschafen des öffentlichen Rechts überführt. Das Gesetz, das seit 1. Januar 2020 in Kraft ist, kann dazu beitragen, dass die angestellten Ärztinnen und Ärzte des MDK ihre Tätigkeit unabhängig ausüben können. In der Rubrik „Klinik- und Praxismanagement“ im vorderen Teil dieser Ausgabe betrachten die Autoren das neue Gesetz aus einem wissenschaftlichen Blickwinkel. Bereits im Oktober 2019 hatte der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) eine berufspolitische Stellungnahme zum Thema veröffentlicht.
Kurz vor Redaktionsschluss wurde entschieden, dass der DGU-Kongress 2020 in Leipzig leider nicht als Präsenzveranstaltung stattfinden kann. Stattdessen wird ein „Best-of DGU 2020“ als Online-Live-Stream angeboten. Über weitere Details der Alternativplanung – das betrifft unsere berufspolitischen Veranstaltungen sowie unsere Mitgliederversammlung – halten wir Sie selbstverständlich in den kommenden Wochen auf dem Laufenden.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Dr. Axel Schroeder
Präsident Berufsverband der Deutschen Urologie e.V
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