Der Berufsverband der Deutschen Urologie (BvDU) e.V. empfiehlt seinen Mitgliedern, von den Möglichkeiten einer begründeten Faktorensteigerung in Zukunft vermehrt Gebrauch zu machen
Nach derzeitigem Kenntnisstand geht der BvDU-Vorstand davon aus, dass eine neue GOÄ in absehbarer Zeit vom Ordnungsgeber nicht auf den Weg gebracht werden wird. Als Konsequenz empfiehlt der Berufsverband seinen Mitgliedern, von den Möglichkeiten einer begründeten Faktorensteigerung vermehrt Gebrauch zu machen.
Die Gründe, dass die neue GOÄ nicht auf den Weg gebracht wird, liegen nach Einschätzung des Berufsverbands zum einen auf Seiten des Gesundheitsministers, der kein Interesse zu haben scheint, eine neue, für Ärztinnen und Ärzte leistungsgerecht kalkulierte GOÄ, einzuführen wie auch auf Seiten des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), der als Kostenträger Änderungsbedarf bei den Leistungspreisen anmahnt und gegen die neue GOÄ mauert. Der Berufsverband bedauert das Agieren des Ministers und der PKV und sieht die Gefahr, dass die neue GOÄ im Sande verlaufen könnte. Die Bundesärztekammer (BÄK) scheint nicht die Kraft zu haben, die neue GOÄ zu ermöglichen.
Ärztliche Honorare müssen den aktuellen medizinischen Standard widerspiegeln
„Die Honorare gemäß derzeit gültiger GOÄ bilden in keiner Weise den aktuellen medizinischen Standard ab, den Ärztinnen und Ärzte erbringen“, so der BvDU-Vorstand. Die aktuell gültige GOÄ stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 1982 mit einer Teilnovellierung in 1996. Der Berufsverband fordert die Erweiterung der aktuellen GOÄ um viele ärztliche Leistungen, die Anpassung der Preise entsprechend dem heutigen Standard in der Humanmedizin und das Inkrafttreten der neuen GOÄ. Denn: „Höchster medizinischer Standard erfordert gut ausgebildetes Fachpersonal und verursacht somit höhere Praxis- und Personalkosten.“ Die Tiermedizin macht vor, dass Gebührensätze zeitgemäß sein müssen, um höchsten medizinischen Standard erbringen und zudem Nachwuchs gewinnen zu können: Die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) trat am 22. November 2022 in Kraft, auf den Weg gebracht vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Der BvDU-Vorstand „empfiehlt Herrn Lauterbach, in kollegialen Austausch mit Herrn Özdemir zu gehen, um endlich Einsicht zu erlangen, Humanmedizin leistungsgerecht zu entlohnen“.
Unter begründeten Bedingungen Steigerung des Gebührensatzes von 2,3 bis zum 3,5fachen möglich
Für die Behandlung von Patientinnen und Patienten ist bei privatärztlichen Abrechnungen seit Jahren ein Regelsteigerungsfaktor in Höhe von 2,3 üblich auf Grundlage der derzeit gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Je nach Schwierigkeit und Zeitaufwand kann die am Patienten erbrachte Leistung jedoch bis zum 3,5fachen des Gebührensatzes steigen.
Der Berufsverband erarbeitet für seine Mitglieder aktuell eine Handreichung, mit der diese informiert werden, unter welchen begründeten Bedingungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Steigerungen gerechtfertigt sind und anerkannt werden.
Ungeachtet dieser Handreichung kämpft der Berufsverband mit der gesamten Ärzteschaft weiter für die neue GOÄ. „Wir fordern eine aktuelle Gebührenordnung, wie sie jeder freie Beruf benötigt und die die Gebühren endlich adäquat abbildet.“, so der BvDU-Vorstand.