Die Politik arbeitet aktuell an einer Reform der Krankenhausstruktur. Dies ist eines der zentralen Themen der Strukturveränderungen in der deutschen Gesundheitsversorgung der kommenden Jahre und ein weiterer Schritt zur Überwindung der Sektorengrenzen zwischen stationär und ambulant. Leitgedanke der Krankenhausstrukturreform muss eine qualitativ und quantitativ angemessene wohnortnahe, auskömmlich finanzierte stationäre Versorgung urologischer Patienten sein.
Dieses Positionspapier zur Zukunft der stationären urologischen Versorgung ist in enger Zusammenarbeit beider Verbände entstanden. Auch bei der stationären urologischen Versorgung ergeben sich regelmäßig Überlappungen und Schnittstellen der Kernkompetenzen und -interessen beider Verbände. BvDU und DGU befassen sich aus ihren jeweiligen Blickwinkeln mit dem Thema, um die besten Lösungen für die Zukunft der Urologie zu finden – der Berufsverband aus berufspolitischer Sicht und den Rahmenbedingungen urologischer Arbeit und leistungsgerechter Vergütungskonzepte, die Fachgesellschaft aus medizinischer Sicht, wie die qualitativ bestmögliche medizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten.
Unter diesem Link lesen Sie die vollständige gemeinsame Stellungnahme von BvDU und DGU zur Zukunft der stationären urologischen Versorgung.
Grundsätzlich wird eine Reform der Krankenhausstruktur von beiden urologischen Verbänden begrüßt. Die aktuell angedachte Reform wirft jedoch Fragen, Kritikpunkte und Forderungen auf
Da für die medizinische Versorgung der stark steigenden Zahl stationärer urologischer Patienten eine qualitative und quantitative Sicherstellung angemessener Klinikressourcen von fundamentaler Bedeutung ist, wird eine Reform der Krankenhausstruktur in Deutschland vom Berufsverband der Deutschen Urologie und der Deutschen Gesellschaft für Urologie grundsätzlich begrüßt. Die aktuell angedachte Reform wirft jedoch Fragen, Kritikpunkte und Forderungen beider Verbände auf.
Positionen und Forderungen von BvDU und DGU
Stationäre Versorgung
Unter Einhaltung von Qualitätskriterien und Strukturmerkmalen verschiedener Art muss ein Ziel der Krankenhausstrukturreform sein, die Erbringung stationärer Leistungen in Krankenhäusern unterschiedlicher Versorgungsstufen erbringen zu können und bei stationärer Erbringung Leistungen grundsätzlich gleichzustellen.
Damit eine Leistung ohne Qualitätsverlust für den Patienten zukünftig auch ambulant erbringbar ist, müssen im Rahmen einer Strukturreform logistische und organisatorische Voraussetzungen angepasst werden. Es sind daher Anreize zu schaffen, um eine ambulante Erbringung zu fördern, ohne die ärztlichen Leistungen im ambulanten Bereich schlechter zu stellen als im stationären Sektor. Grundvoraussetzung dabei ist, dass die Eingriffe unter den allgemein gültigen Qualitätskriterien zu erbringen sind.
Weiterbildung
Ärztliche Weiterbildung ist elementar wichtig und muss bei der Krankenhausstrukturreform eine angemessene Berücksichtigung finden. Dazu gehört die finanzielle Kompensation im Rahmen der zwangsläufigen Verringerung der Leistungsdichte.
Verzahnung ambulant & stationär (Notfallversorgung und Ambulantes Operieren)
Um Ressourcen zu schonen und die Qualität der Notfall-Versorgung hoch zu halten, ist eine effektivere Verzahnung der vertragsärztlichen Arztpraxen und Bereitschaftsdienstzentralen der KVen mit den zentralen Notaufnahmen der Krankenhäuser anzustreben. Sowohl die ambulante Notfallversorgung, als auch das ambulante Operieren, sind ohne die Möglichkeit einer im Bedarfsfall zielgerichteten und schnellen Überführung von Patientinnen und Patienten in die stationäre urologische Versorgung nicht denkbar. Daher sind angemessene Vorhaltekosten an die Krankenhäuser zu entrichten.
Spezialisierung urologischer Leistungen
Die kostendeckende umfängliche Finanzierung spezieller und damit in der Regel besonders kostenintensiver Leistungen muss an den Orten der Erbringung dieser Leistungen gewährleistet sein. Der Erlaubnisvorbehalt für die belegärztliche Erbringung dieser Leistungen muss aufgehoben werden.
Weitere Zusammenarbeit von BvDU und DGU im Rahmen der stationären urologischen Versorgung
BvDU und DGU werden zusammen weiter daran arbeiten, dass die hochwertige urologische Versorgung der im stationären Sektor behandelten Patientinnen und Patienten aufrechterhalten wird und die Leistungen zur Sicherstellung des urologischen Versorgungsauftrages in Häusern aller Versorgungsstufen erfolgen können. Weiter arbeiten beide Verbände daran, dass ärztliche Weiterbildung im stationären Sektor als eine wichtige Voraussetzung für die Erfüllung der Anforderungen in diesem Bereich angemessen erfolgt. Diese Weiterbildung muss durch Leistungen, die mittlerweile typischerweise im ambulanten oder sektionsübergreifenden Sektor erfolgen, erweitert werden. BvDU und DGU entwickeln weiter neue Konzepte und bringen diese in die politische Diskussion mit ein.
Das im Mai 2023 veröffentlichte gemeinsame Positionspapier zum Ambulanten Operieren von BvDU und DGU finden Sie unter diesem Link.