Ausgleichszahlungen für Praxen und Kliniken: Entweder Kurzarbeit oder Rettungsschirm

Ein gelber (Rettungs)Schirm am Himmel zwischen vielen grauen und schwarzen Schirmen

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat in der letzten Woche klargestellt: Kurzarbeit und Nutzung des Corona-Hilfspakets schließen sich weitgehend aus. Das berichtet die „Ärzte Zeitung“. Die Behörde reagiere damit auf Versuche von Vertragsärzten und Krankenhäusern, beide Töpfe gleichzeitig anzuzapfen.

Können wirtschaftliche Gründe nachgewiesen werden, wie beispielsweise verringerte Fallzahlen oder ein unabwendbares Ereignis, hätten Vertragsarztpraxen, MVZ und Krankenhäuser laut BA einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, so der Bericht weiter.

Der im März beschlossene Rettungsschirm für Vertragsärzte wirke allerdings wie eine Betriebsausfallversicherung. Das schließe die Zahlung von Kurzarbeitergeld aus. Gleiches gelte für Einnahmeausfälle von Krankenhäusern durch Aufschiebung von Elektiveingriffen.

Quelle: Ärzte-Zeitung