„Apothekenberatung“ – Ein Schlag ins Gesicht der Ärzteschaft

Ein brennendes Streichholz. Daneben der Titel als Schriftzug

Pressemitteilung, 16. Juni 2022

Urologischer Berufsverband: Harte Linie gegenüber Kostenträgern erforderlich

Bereits 2020 trat das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) in Kraft und erlaubt seitdem den Apotheken zusätzliche Dienstleistungen anzubieten. So dürfen sie unter anderem Patientinnen und Patienten beraten, die fünf oder mehr verordnete Arzneimittel einnehmen sowie gegen eine Krebserkrankung neue orale Antitumortherapie erhalten. Die Beratung darf zum Teil auch bei Neuverordnung von Immunsuppressiva, ärztlich diagnostiziertem Bluthochdruck und Atemwegserkrankungen abgerechnet werden. Lange Zeit war die Vergütung dieser Dienstleistungen ein Streitpunkt zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband. Nun wurde durch eine Schiedsamts-Entscheidung die Vergütung für pharmazeutische Beratungsleistungen auf bis zu 90 EUR festgelegt.

Fehlende Sinnhaftigkeit und Patientenverunsicherung

Neben fraglicher Sinnhaftigkeit einer derartigen zusätzlichen nicht-ärztlichen Beratung und einer dadurch zu erwartenden Verunsicherung auf Patientenseite, zweifelt der Berufsverband der Deutschen Urologie e.V. (BvDU) bei Betrachtung der derzeitig ausbezahlten ärztlichen Honorare und den „knappen Kassen“ auch an der Redlichkeit dieser Schiedsamt-Entscheidung. Zu Recht wird bereits in zahlreichen Reaktionen von ärztlichen Fachverbänden unisono von einem „Schlag ins Gesicht“ der Ärzteschaft gesprochen.

Schon lange kritisiert der BvDU den fehlenden Willen der Kostenträger, ärztliche Leistungen angemessen zu vergüten. Der Berufsverband sieht sich durch diese Schiedsamt-Entscheidung in seiner langjährigen Forderung gegenüber den Krankenkassen und der Politik bestätigt, endlich eine adäquate Honorierung ärztlicher Leistungen, insbesondere der Beratungsleistung, sowie die seit langem fällige Kostenerstattung für zunehmenden hygienischen Aufwand auf den Weg zu bringen. Dass es offensichtlich auch anders geht, zeigt die aktuelle Entwicklung zum VOASG und der überaus üppigen Vergütung der „Apothekenberatung“.

Steilvorlage für AOP-Verhandlungen

Die Schiedsamts-Entscheidung ist für den BvDU zugleich eine Steilvorlage, um sich anlässlich der derzeitigen Verhandlungen zur Ausweitung des ambulanten Operierens für eine harte Linie im Interesse der leistungserbringenden urologischen Fachärzteschaft und deren adäquater Honorierung gegenüber den Kostenträgern einzusetzen.