Ab Januar: Hygienezuschlag für Praxen

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Zuschlag für allgemeinen Hygieneaufwand beschlossen

Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat für alle Arztpraxen einen Zuschlag für allgemeinen Hygieneaufwand beschlossen. Niedergelassene Ärzte erhalten für einen direkten Patientenkontakt ab Januar 2022 einen allgemeinen Hygienezuschlag pro Fall. Der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) hatte bereits im letzten Sommer den finanziellen Mehrbedarf für Hygieneaufwendungen in Höhe von 98 Millionen Euro beziffert. Nun wurde im Nachgang die Verteilung auf die Arztgruppen festgelegt. Der Zuschlag auf die allgemeinen Hygienekosten ist im Ergebnis fachübergreifend gleich hoch. Der entsprechende Beschluss des EBA wurde gegen die Stimmen der Krankenkassen gefasst. Darauf verweist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einer Mitteilung.

Nach Angaben der KBV ergibt sich aus dem Beschluss für Praxen ein Zuschlag von zwei Punkten, der ab Januar zu jeder Grund-, Versicherten- und Konziliar-Pauschale gezahlt wird. Der Aufschlag beträgt damit rund 22,5 Cent pro Fall. Damit sollen die gestiegenen Kosten für beispielsweise die Verwendung sogenannter Safety-Produkte, Hygieneberatung oder den notwendigen Fortbildungen anfallen. Ausgenommen von dem Zuschlag für allgemeinen Hygieneaufwand sind diejenigen Fälle, die ausschließlich als Videokontakt stattfinden und über die GOP 88220 abgerechnet werden können.

Der SpiFa bezeichnet die Höhe des Zuschlags als „realitätsfern“

Die Diskussionen um einen finanziellen Ausgleich für die allgemeinen Hygienekosten in Arztpraxen sind damit keinesfalls zu Ende. Zwar bezeichnet die KBV den Beschluss als „Teilerfolg“, aber aus den Facharztverbänden kommt heftige Kritik an den 98 Millionen Euro, die der EBA als Mehrbedarf ausgemacht hatte. So bezeichnete der Spitzenverband Fachärzte Deutschland (SpiFa) die Summe als „realitätsfern“, da insbesondere Fachgruppen benachteiligt würden, die durch einen besonders hohen Hygieneaufwand gekennzeichnet sind, wie zum Beispiel die Urologie. Der BvDU sieht daher die 98 Millionen Euro lediglich als „sehr kleinen Tropfen auf einen sehr heißen Stein“. Über die deutlich höheren Hygienekosten insbesondere bei urologischen Leistungen muss dringend weiterverhandelt werden.

Quelle: BvDU-Pressestelle