TSVG: Alles neu macht der Mai

#TSVG

Eigentlich sollte das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) zum 1. Mai in Kraft treten. Aber bislang scheint es Bundespräsident Steinmeier – laut Ärzte Zeitung – noch nicht unterzeichnet haben. Vermutlich tritt es aber noch im Laufe des Monats in Kraft.

Kernstück des Mammutwerkes sind die heftig umstrittenen Regelungen zur schnelleren Vergabe von Arztterminen und deren Vergütung allen voran die Erhöhung der Mindestsprechstunden und das Angebot offener Sprechstunden.

BvDU-Präsident Schroeder kommentiert gesetzliche Neuerungen

„Am Ende des Gesetzgebungsprozesses sind die Vergütungsregeln für Ärzte zwar deutlich verbessert worden, dennoch bedeuten die gesetzlichen Maßnahmen zur schnelleren Terminvermittlung einen massiven Eingriff in die Praxisorganisation und in die Freiberuflichkeit“, kommentiert Dr. Axel Schroeder, Präsident des Bundesverbands der Deutschen Urologen e.V. (BvDU), die gesetzlichen Neuerungen. So werde laut Schroeder nun dem einzelnen Vertragsarzt nicht überlassen, die offene Sprechstunde und damit die Terminvergabe selbst zu organisieren, sondern es gebe künftig ein Gesetz, das ihn dazu zwinge. Die Tücke im Detail werde sich nun in der konkreten Umsetzung zeigen.

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