Laut internen Informationen des BvDU könnten die Verhandlungen zu den Hygienekosten von KBV mit dem GKV-SV zu keinem befriedigendem Ergebnis führen. Hintergrund sind die bei weitem nicht ausreichenden 60 Millionen, die die Krankenkassen – über alle Fachgruppen hinweg – für die erheblich gestiegenen Aufwendungen, insbesondere bei der Aufbereitung von Medizinprodukten und ambulanten Operationen, veranschlagt haben. Diese Gelder sollen zusätzlich bereitgestellt werden und müssen bei weiter steigenden Kosten auch aufgestockt werden.
Die gestiegenen Hygienekosten wurden auch bei der Vergütung im Rahmen der Hybrid-DRG mit berücksichtigt. Im aktuell gültigen Stand mit Wirkung seit 01.01.2024 werden die Hygienekosten abhängig von der Länge der Dauer der OP vergütet. Der BvDU begrüßt grundsätzlich die zusätzliche Berücksichtigung der Hygienekosten. Die Art der Berechnung nach der Länge der Dauer von Operationen (je länger eine Operation dauert, desto höher bemisst sich die Vergütung) ist jedoch ein fauler Kompromiss, da die Ausrichtung an der OP-Dauer als Messgröße nur Verwerfungen hervorrufen kann. Am Beispiel der URS – die zwischen 10 Minuten und 2 Stunden dauern kann – zeigt sich, dass kurze ambulante Eingriffe im aktuellen Stand der Vergütung in der Hybrid-DRG ein Minusgeschäft für ambulant Operierende werden können. Auch bei sehr kurzen Eingriffen fallen die gleichen Kosten (zum Einsatz kommende Geräte und Hygienekosten) an, wie bei langen Eingriffen. Gedeckt werden die Kosten des ambulanten Eingriffs im aktuellen Stand der Vergütung nur bei langen Operationen. Der BvDU fordert für die Zukunft eine andere Form der Berechnung, so dass auch kurze ambulante Eingriffe kostendeckend erbracht werden können.
Viel brisanter ist die Tatsache, dass ambulante Operationen im Rahmen der Hybrid-DRG ab 01.01.2025 beinahe nach EBM vergütet würden – so ein hoher Ambulantisierungsgrad erreicht wurde – solange die Hygienekosten nicht im EBM eingepreist wurden.
Zu hoffen ist, dass die Krankenkassen einlenken werden. – Falls nicht und die Verhandlungen scheitern, würden die Hygienekosten im Rahmen der Hybrid-DRG ab 01.01.2025 komplett fehlen. Das wäre das schlechtmöglichste Signal für die von der Politik gewollte Ausweitung der Ambulantisierung.