In den KV-Gebieten herrscht laut dem Ergebnis einer Umfrage unter den BvDU-Landesverbänden kein einheitliches Vorgehen in Bezug auf die Zusetzung von Hygienezuschlägen. Zum Teil werden die jeweiligen Hygienezuschläge automatisch von der KV hinzugesetzt, in anderen KVen wird der Hygienezuschlag nur dann automatisch von der KV hinzugefügt, sofern es um die Zuschläge nach den GOP 01858, 01859, 01907, 31020 bis 31082 geht. In wieder anderen KVen erfolgt die Zusetzung der Hygienezuschläge nur rückwirkend für das 1. Quartal; ab dem 2. Quartal muss die Abrechnung über die Praxis selbst zugesetzt werden.
Für die Praxis bedeutet dies: Aufgrund der regionalen Besonderheiten und der sehr unterschiedlichen Handhabung sollte jede urologische Praxis besonders auf die jeweilige Handhabung der Zusetzung der Hygienezuschläge achten und entsprechend der Regelung in seiner jeweiligen KV handeln.