Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich im Dezember 2019 auf verschiedene Anpassungen in der Onkologie-Vereinbarung zum 1. Januar 2020 geeinigt. Sie betreffen unter anderem Abrechnungsbestimmungen für die Kostenpauschalen zur oralen Tumortherapie und Palliativversorgung sowie den Ersatz des Begriffs „zytostatische Tumortherapie“.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Ab sofort kann der behandelnde Arzt bei einem Patienten im Quartal (Behandlungsfall) entweder nur die Kostenpauschale 86520 für die orale Tumortherapie oder die Kostenpauschale 86518 für die Palliativversorgung berechnen.
- In der gesamten Onkologie-Vereinbarung wird der Begriff „zytostatische Tumortherapie“ durch „medikamentöse Tumortherapie“ ersetzt.
- Die Facharztbezeichnungen für die Hämatologen/Onkologen werden an die aktuelle Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer angeglichen (neu: Fachärzte für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie).
- Darüber hinaus haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband auf verschiedene Fristverlängerungen geeinigt
Quelle: www.kbv.de