Grundsätzlich sind flächendeckend integrierte Notfallzentren (INZ) innerhalb der Reform der Notfallzentren wichtig. Bisherige Vorschläge vor allem in Bezug auf die Regelung der verschiedenen Zuständigkeiten und die in Folge damit verbundene Finanzierung erscheinen aus Sicht des BvDU unausgereift. Innerhalb der Reform der Notfall-/Akutversorgung muss die Sicherung einer auskömmlichen Finanzierung für alle Beteiligten garantiert sein.
Es muss ein besseres Leitsystem geschaffen werden, auch vor dem Hintergrund, dass es gelingen muss, dringliche und echte Notfälle von Hilfesuchenden abzugrenzen von denen, die Notaufnahmen in weniger dringlichen Fällen aufsuchen. Unter anderem kann dies gelingen durch strukturierte telefonische Ersteinschätzungen. Der größte Mangel an der angedachten Lösung ist die Grund-Krux, dass Notfallstationen falsch in Anspruch genommen werden. Sie dienen Notfällen und nicht der Not, dass keine Praxis verfügbar ist am Wochenende oder der Notdienst der Apotheke für Patienten zu weit entfernt scheint.
Es ist, auch der Politik, hinlänglich bekannt, dass es zu viele Inanspruchnahmen gibt, die keine Notfälle sind. Die Maßnahmen, die mit der Reform in die Umsetzung gelangen sollen, werden nur funktionieren, wenn sich die Menschen, die Patientinnen und Patienten daran halten und nur im Notfall in die Rettungsstelle gehen. Wenn kein Notfall besteht, müssten die Menschen die Leitstellen nutzen. Nur, wenn die Vorab-Filterung über die Leitstelle erfolgt ist, dürften Menschen überhaupt in die Notaufnahme gelangen können. Patientinnen und Patienten müssen in Kampagnen entsprechend informiert werden, dass sie die Notfallstation nur dann aufsuchen dürfen. Wenn ihnen dies nicht klargemacht wird, ist die angedachte Reform zum Scheitern verurteilt.
Solange sich Krankenhäuser über die Aufnahme von Patientinnen und Patienten aus der eigenen Rettungsstelle eine ausreichende Belegung sichern können, fehlt ihnen der Anreiz zur Umsetzung einer Reform. Hilfreich wäre auch eine rechtssichere Regelung, unter welchen Umständen Patienten ohne weitere Versorgung wieder nach Hause geschickt werden können, wenn kein Notfall vorliegt.
Dass die KVen eine gleichmäßige Verteilung der offenen Sprechstunden über die Woche sicherstellen sollen, stellt wieder einen weiteren Eingriff in die Selbstverwaltung dar. Zudem ist es nicht akzeptabel, dass KVen unverändert einen großen Teil der Finanzierung der auszubauenden Terminservicestellen schultern sollen. Hier muss eine grundlegende Änderung der Finanzierung erfolgen.