Der Berufsverband stellt klar, dass mit der angedachten Lösung 50 % des Transformationsfonds zu Lasten der Krankenkassen und damit der gesetzlich Versicherten gehen würden. Der GKV-Spitzenverband hat bereits ein Rechtsgutachten beauftragt, das besagt, dass die geplante Finanzierung des Transformationsfonds durch die GKV ein klarer Rechtsbruch wäre. Hinzu kommt, dass private Krankenversicherungen (PKV) nicht beteiligt wären und dies somit eine Ungleichbehandlung der gesetzlich und privat Versicherten zur Folge hätte.
Grundsätzlich begrüßt der BvDU die überfällige Krankenhausstrukturreform. Die grundsätzlich gute Idee der Vorhaltepauschalen verbessert die finanzielle Schieflage der Kliniken nicht, da die Gesamtvergütung unverändert bleibt. Auch bietet sie keine Lösung für den bestehenden Investitionsstau. Da viele Kliniken bereits über jeglicher Belastungs-Grenze sind bzw. bereits insolvenzgefährdet sind, wäre der einzig mögliche Weg, zu überleben der, weniger Patienten zu behandeln bzw. vermehrt lukrative Operationen durchzuführen. Dadurch würde sich die Versorgung der Patientinnen und Patienten nicht verbessern, sondern im Gegenteil verschlechtern.
Die zunehmende Ambulantisierung hat für die meisten Kliniken die Folge von Investitionskosten für den Aufbau ambulanter Versorgungstrukturen. Darüber hinaus drohen den Kliniken Umsatzverluste durch die Vergütung ambulanter Operationen innerhalb der Hybrid-DRG-Verordnung. Die steigenden Kosten und sinkenden Umsätze müssen Kliniken anderweitig aufgefangen.
Sektorenübergreifende Versorgung kann aus Sicht des BvDU innerhalb der Reform nur gemeinsam gelingen, wenn Kliniken und ambulant tätige Urologinnen/Urologen in einer neu zu bildenden Einheit eines „OP-Zentrums“ mit leistungsbezogener und kostendeckender Vergütung tätig sind.
Die für ambulant durchgeführte Operationen nach EBM Maßstab nicht kostendeckende Honorierung muss angepasst oder ersetzt werden. Die Leistung wird in beiden Fällen (Klinik oder Praxis) gleich erbracht, also muss auch die Honorierung gleich erfolgen. Das Potential der möglichen ambulanten Operationen sollte effizienter und zielgerichteter ausgeschöpft werden.
Die Ausgangslage und Realität in den Praxen in der Versorgung der Patientinnen und Patienten wurde nicht angehört und bei der Festlegung der Qualitätskriterien bei der Krankenhausreform nicht mit einbezogen. Dies muss von ambulant oder belegärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzte aus Sicht des Berufsverbands nachgeholt werden, um die Krankenhausstrukturreform sinnvoll mit der ambulant tätigen Ärzteschaft verzahnen zu können, gerade vor dem Hintergrund der angestrebten Ambulantisierung.
Die Krankenhausstrukturreform dauert zudem viel zu lange und kommt für viele Kliniken zu spät.