Onkologie-Vereinbarung: Fortbildungsanforderungen aufgrund Coronavirus-Pandemie reduziert

Stilisiertes Virus vor DNS

Ärzte, die an der Onkologie-Vereinbarung (Anlage 7 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte) teilnehmen, müssen aufgrund der Coronavirus-Pandemie für das Jahr 2020 weniger Fortbildungen nachweisen. Die KBV konnte sich mit dem GKV-Spitzenverband auf eine Sonderregelung verständigen.

Angepasste Fortbildungsanforderungen im Jahr 2020

Zur Aufrechterhaltung der Genehmigung zur Teilnahme an der Onkologie-Vereinbarung sind bestimmte Nachweise jahresbezogen bis zum 31. März des Folgejahres bei der KV einzureichen (siehe § 7).

Da aufgrund der Coronavirus-Pandemie und der damit einhergehenden Absage/Verschiebung von zahlreichen Kongressen und Fortbildungen die geforderten Nachweise für das Jahr 2020 nur schwer zu erreichen sind, konnte folgende Sonderregelung für das Kalenderjahr 2020 vereinbart werden:

  • Nachweis von mindestens 30 (statt 50) CME-Punkten
  • Teilnahme an mindestens einer (statt zwei) industrieneutralen durch die Ärztekammer zertifizierten Pharmakotherapieberatung oder an einer von den Krankenkassen angebotenen Online-Pharmakothera-pieberatung. Zusätzlich wurde eine Öffnungsklausel vereinbart, sofern im Jahr 2020 – aus nicht durch den Arzt zu verantwortenden Gründen – keine Teilnahme an einer Pharmakotherapieberatung möglich ist.

Die Details der Sonderregelung wurden in einer neuen Nr. 7 im § 7 der Onkologie-Vereinbarung geregelt.

Unveränderte Regelungen zu Mindestpatientenzahlen, Fortbildung Personal und Stichprobenprüfung

Keine Sonderreglungen wurden zu den nachzuweisenden Mindestpatientenzahlen (§ 7 Nr. 5), der Fortbildung des Personals (§ 7 Nr. 3) und zu der stichprobenweisen Überprüfung der einheitlichen Dokumentation (§ 10 Absatz 1) getroffen.

Hinsichtlich der geforderten Teilnahme des Personals an einer onkologischen Fortbildungsveranstaltung möchten wir darauf hinweisen, dass die Anerkennung den KVen obliegt. Daher können die Kriterien hierfür durch die jeweilige KV festgelegt werden, zum Beispiel Teilnahme an Online-Fortbildungen.

Hinweise zur Veröffentlichung

Das Unterschriftenverfahren ist eingeleitet. Die Änderungsvereinbarung wird in Kürze im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht. Die angepasste Onkologie-Vereinbarung ist demnächst auch auf der KBV-Internetseite (www.kbv.de/html/bundesmantelvertrag.php) abrufbar.

Quelle: KBV