SpiFa befürwortet die überarbeitete Teststrategie von Bund und Ländern

2 Personen halten ein Schild it der Aufschrift "Pandemic #COVID19"

Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) begrüßt es sehr, dass von der vorherigen Strategie des Testens asymptomatischer Personen nach der Einreise aus Nicht-Risikogebieten Abstand genommen wurde.

Testen asymptomatischer Personen verstieß gegen medizinische Grundregeln

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich gestern darauf verständigt, dass die Möglichkeit zur kostenlosen Testung für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten zum Ende der Sommerferien mit dem 15. September endet. Beim SpiFa stieß das Testen asymptomatischer Personen auf deutliche Kritik, da gegen die medizinische Grundregel verstoßen wird, diagnostische Verfahren nicht ohne entsprechenden Anlass einzusetzen. Der SpiFa e. V. begrüßt daher den Beschluss von Bundeskanzlerin und Regierungschefs der Länder zu den Corona-Testungen ausdrücklich. „Auch in der Politik setzt sich die Erkenntnis durch, dass ‚mehr‘ nicht immer auch besser ist. Der Beschluss stellt damit einen Paradigmenwechsel in der Teststrategie der Bundesregierung und der Bundesländer dar.

SpiFa unterstützt anlassbezogene Testung

Wir unterstützen ausdrücklich, dass Testungen jetzt wieder anlassbezogen durchgeführt werden und das kostenlose Testen zu Lasten der Krankenkassen für Jede und Jeden aufgeben wurde. Wir müssen sorgsam mit den Testressourcen und Laborkapazitäten umgehen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Corona-Testungen handhabbar bleiben, Infektionsketten wirklich verfolgt werden und die, die Tests wirklich benötigen, diese auch schnell bekommen können.“, so Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa.

Rückkehrende Urlauber aus Risikogebieten sollten die Kosten für den Test selber tragen

Der SpiFa hält es weiterhin für zumutbar, dass rückkehrende Urlauber aus Risikogebieten, die ihren Aufenthalt im Ausland ja freiwillig gewählt haben, auch für die Kosten der Testung aufkommen müssen.

Quelle: pi SpiFa, 28.08.2020