Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat am Mittwoch den Referentenentwurf eines „Digitale-Versorgung“-Gesetzes (E-Health-Gesetz II) vorgestellt. Damit soll die Vernetzung des Gesundheitswesens vorangetrieben werden.
„Wir wollen die Versorgung besser und digitaler gestalten und so die Arbeit für alle einfacher machen, sagte Spahn in Berlin. „Wir müssen offen sein für Veränderungen, den Wandel gestalten, nicht erleiden.“
Elektronische Patientenakte ab 2021
Ab 2021 müssen Vertragsärzte bei Nachfrage Patientendaten auf einer elektronischen Patientenakte speichern beziehungsweise die elektronische Patientenakte (ePA) anlegen. Die Höhe der Vergütung im EBM soll der Bewertungsausschuss bis zum 1. Juli 2020 entscheiden.
Gleichermaßen sollen Gesundheits-Apps schneller in die Versorgung kommen. Ärzte sollen künftig Apps wie Diabetes- und Bluthochdruck-Tagebücher verschreiben können.
Honorarkürzung bei fehlendem TI-Anschluss ab April 2020
Weiterer zentraler Punkt ist der schnelle Ausbau der Telematikinfrastruktur (TI). Sollte der Referentenentwurf durchgewunken werden, droht Ärzten, deren Praxen bis März 2020 noch nicht an die TI angeschlossen ist, eine Honorarkürzung von 2,5 Prozent. Bislang gilt eine Kürzung von einem Prozent ab 1. Juli 2019. Auch Apotheken und Krankenhäuser sollen mitziehen: Ihr TI-Anschluss soll bis März 2020 bzw. bis März 2021 erfolgen.
Das geplante Gesetz sieht außerdem vor, dass Videosprechstunden Alltag werden und dass Telekonsile zwischen Ärzten extrabudgetär vergütet werden sollen.
Quelle: Ärzte Zeitung online