Der ergänzte Bewertungsausschuss (ergBA) hat unter anderem für das Erprobungsverfahren „Medikamentenbeschichtete Ballondilatationskatheter zur transurethralen Behandlung von Harnröhrenstrikturen“ die Vergütung im EBM geregelt. Die neuen Leistungen werden rückwirkend zum 1. Januar 2026 in den EBM aufgenommen.
Bei der Erprobung geht es um die Frage, ob bei erwachsenen Männern mit symptomatischer, kurzstreckiger Rezidivstriktur der anterioren Harnröhre die Behandlung mittels eines medikamentenbeschichteten Ballondilatationskatheters im Vergleich zur Urethrotomia interna hinsichtlich des primären Endpunktes bestehend aus dem International Prostate Symptom Score (IPSS) und der Strikturfreiheitsrate überlegen ist.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass nach Nummer 2 der Präambel zum EBM-Abschnitt 61.15 die Sachkosten für den Ballonkatheter nicht gesondert berechnungsfähig sind. Grund hierfür ist, dass der ergBA davon ausgegangen ist, dass den Studienzentren hierdurch keine Kosten entstehen.
Die neuen Leistungen im Überblick
| GOP | Beschreibung | Bewertung |
| 61170 | Ballondilatation der Urethra mit einem medikamentenbeschichteten Katheter einschließlich der postoperativen Überwachung | 2.299 Punkte / 292,90 Euro |
| 61171 | Pauschale für die anästhesiologische Versorgung im Rahmen der Durchführung der Leistungen entsprechend der GOP 61170 | 1.568 Punkte / 199,77 Euro |
| 61172 | Visite im Rahmen der Erprobungs-Richtlinie „Medikamentenbeschichteter Ballondilatationskatheter zur transurethralen Behandlung von Harnröhrenstrikturen“ | 236 Punkte / 30,07 Euro (5x berechnungsfähig) |
| 61173 | Kostenpauschale für den Sprechstundenbedarf im Zusammenhang mit der Durchführung der Leistungen aus Abschnitt 61.15.2 bei Patienten der Interventionsgruppe | 35,99 Euro |
| 61174 | Kostenpauschale für den Sprechstundenbedarf im Zusammenhang mit der Durchführung der Leistungen aus Abschnitt 61.15.2 bei Patienten der Kontrollgruppe | 1,50 Euro |
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
