Krankenhausstrukturreform: die Kritik am Vorgehen bleibt, die Kritik an den Vorschlägen wächst

Zimmer mit Krankenbett vor einem Fenster im Krankenhaus

Der Berufsverband begrüßt die überfällige Krankenhausstrukturreform und einige aktuell bekannten ersten Ansätze. Angesichts der komplexen Herausforderungen bleibt es allerdings unverständlich, warum die Vertreter der ärztlichen Selbstverwaltung mit ihrem Erfahrungswissen bei der Besetzung der Kommission nicht berücksichtigt wurden. Diese lediglich im Rahmen von Anhörungen hinzu zu ziehen, ist aus Sicht des BvDU in keiner Weise zielführend.

Eine sektorenübergreifende Versorgung kann innerhalb der Reform aus Sicht des Berufsverbands nur gemeinsam gelingen – wenn Kliniken und ambulant tätige Urologinnen und Urologen in einer neu zu bildenden Einheit eines „OP-Zentrums“ mit einer leistungsbezogenen und kostendeckenden Vergütung dort tätig sind. Weder Kliniken noch ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte können in einer solchen Einheit bevorteilt werden. Das bedingt jedoch auch die Schaffung eines neuen Vergütungsmodelles, welches leistungsbezogen eine kostendeckende Abrechnungsgrundlage bietet – für Kliniken und ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte gleichermaßen.

Die für ambulant durchgeführte Operationen nach EBM Maßstab nicht kostendeckende Honorierung muss angepasst oder ersetzt werden. Die Leistung wird in beiden Fällen (Klinik oder Praxis) gleich erbracht, also muss auch die Honorierung gleich erfolgen. Unabhängig davon sollte nach wie vor die Möglichkeit bestehen, besonders schwere oder komplizierte Fälle stationär durchführen zu können.