Gefordert wird die Berücksichtigung aktueller Preisentwicklungen im Orientierungswert für 2023.
Durch aktuelle Preissteigerungen und der dadurch gesunkenen Kaufkraft der Ärzte forderte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in den Verhandlungen mit dem Spitzenverband der Krankenkassen eine Steigerung des Orientierungswertes (OW) um 6,7 % (das entspricht 2,5 Milliarden Euro). In diesem Wert sind unter anderem berücksichtigt Preisentwicklungen für Energie +20 %, Sonstige Kosten + 6,6 % und Materialkosten +6,6 %. Die Krankenkassen wollen im Gegenzug keine Anpassung des Orientierungswertes vornehmen. Deswegen wurde der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) angerufen. Dieser tagt am 23.08.2022. Bei Ablehnung der Forderung wird vom KBV-Vorstand eine Klage in Erwägung gezogen.