Jährliches Ritual: GKV-Spitzenverband zerstört Versorgung mit unlauteren Angeboten

Logos KBV, GKV Spitzenverband

Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) stellt sich hinter die Kassenärztliche Bundesvereinigung bei den Honorarverhandlungen für das Jahr 2019.

Erste Verhandlungen: KBV und GKV-Spitzenverband weit auseinander

Am 15.08.2018 sind die Honorarverhandlungen für das Jahr 2019 zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband in die erste Runde gegangen. Die erste Verhandlungsrunde machte dabei deutlich, dass die Verhandlungslinien auf Seite des GKV-Spitzenverbandes und auf Seite der KBV derart weit auseinander liegen, sodass der Erweiterte Bewertungsausschuss mit seinen Schiedspersonen angerufen wurde.

Flächendeckende Versorgung schwer organisierbar

Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa: „Wir erleben ein jährliches Ritual auf Seiten des GKV-Spitzenverbandes. Ärztliche Versorgung wird teurer, innovativer und die Intensität der Behandlung der Patienten nimmt zu. Zusätzlich lässt sich die Versorgung immer schwerer flächendeckend organisieren. Nur die Krankenkassen wollen diese Realität nicht sehen. Allein die Inflationsrate in Deutschland liegt zehnmal höher als das Angebot der GKV. So zerstört man Versorgung mit unlauteren Angeboten.“

Schnellere Termine – bessere Versorgung

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat derzeit ein Gesetz für schnellere Termine und eine bessere Versorgung (GKV-TSVG) auf den Weg gebracht. Hierzu ergänzt Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa: „Das Bekenntnis des BMG im GKV-TSVG, dass auch Fachärzte einen Versorgungsbeitrag für die Grundversorgung der Patienten in Deutschland leisten, ist ein erster richtiger und zugleich wichtiger Schritt für eine zukunftsfähige flächendeckende ärztliche Versorgung. Ärztliche Leistungen der Grundversorgung jedoch zu budgetieren, ist unethisch.“

Nachhaltige Verbesserung der Versorgung

Der SpiFa fordert seit mehreren Jahren, eine konsequente Entbudgetierung der vertragsärztlichen Leistungen in der Grundversorgung, beispielsweise durch Herausnahme aller relevanten Betreuungs- und Koordinationsleistungen sowie der Leistungen, die mit der pauschalierten fachärztlichen Grundvergütung (PFG) belegt sind, aus der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) und Überführung in die Extrabud-getäre Gesamtvergütung (EGV), zu verfolgen. Dies führt zu einer nachhaltigen Verbesserung der Versorgung – und damit auch dem Terminangebot – in der vertragsärztlichen Versorgung.

Quelle: PI – Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa), 16.08.2018