Hygiene duldet keine Kompromisse – die Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen auch nicht: Seit Einführung des EBM ist keinerlei Neubewertung, insbesondere für die massiv gestiegenen Hygieneanforderungen, erfolgt. Alleine mindestens 15 neue KRINKO-Empfehlungen, welche rechtsverbindlich sind und umgesetzt werden müssen, sind neben zahlreichen Ergänzungen und Verschärfungen im Infektionsschutzgesetz, in der Medizinproduktebetreiberverordnung und im Medizinproduktedurchführungsgesetz seitdem ohne Höherstufung der EBM-Bewertung eingeführt worden.
Der BvDU setzt sich in Zusammenarbeit mit der AG Hygiene des SpiFa für eine korrekte Abbildung der Hygienekosten im STABS-Kalkulationsmodell der KBV ein. Das entwickelte Modell wurde von der KBV übernommen. Die gestiegenen Hygienekosten werden allerdings vom GKV-SV derzeit negiert.