Hygienische Aufbereitung muss nachvollziehbar, nach höchstem medizinischen Standard und stetig reproduzierbarem hochwertigem Ergebnis der Keimarmut oder je nach Einsatz des Medizinproduktes auch Sterilität führen. Die Reproduzierbarkeit nachzuweisen wird als Validierung bezeichnet. Nach MPBetreibVO ist hierzu ein externer, zertifizierter Validierer hinzuzuziehen. Dieses wird jetzt zunehmend auch für die Vertragsarztpraxen eingefordert.
Der BvDU hat durch die Kooperationspartnerschaft mit phames/labonte eine Möglichkeit geschaffen, sich bestmöglich auf die Begehung durch die Behörden vorzubereiten. Vor Willkürentscheidungen aus den über 400 Gesundheitsämtern oder Landesbehörden wird aber auch dieser Weg nur begrenzt schützen. Eine bundeseinheitliche klare Regelung mit gleichzeitiger Sicherstellung der Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen ist anzustreben.