Für Meldungen an die klinischen Krebsregister erhalten Ärztinnen und Ärzte ab 1. Februar eine höhere Vergütung. Darauf haben sich die KBV, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), Deutsche Krankenhausgesellschaft (DGK) und der GKV-Spitzenverband nach mehrmonatigen Verhandlungen geeinigt und die Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung neu gefasst.
Details und weitere Anpassungen
Erhöhung der Vergütung für alle Meldearten
Je nach Meldeanlass steigt die Vergütung um circa 8 Prozent (Diagnosemeldung) bis zu 80 Prozent (Therapie-und Abschlussdaten). Vor allem die deutliche Steigerung für die Meldung von Therapie- und Abschlussdaten hat eine große Relevanz für die onkologisch tätigen Vertragsärztinnen und -ärzte.
Leistung | Vergütung bis 31.01.2024 | Vergütung ab 01.02.2024 |
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Meldung einer Diagnosestellung eines Tumors nach hinreichender Sicherung | 18,00 Euro | 19,50 Euro |
Meldung von Verlaufsdaten | 8,00 Euro | 9,00 Euro |
Meldung von Therapie- oder Abschlussdaten | 5,00 Euro | 9,00 Euro |
Meldung eines histologischen oder labortechnischen oder zytologischen Befundes | 4,00 Euro | 4,50 Euro |
Hintergrund
Die Höhe der Vergütung für Krebsregistermeldungen war seit einem Schiedsspruch im Rahmen der erstmaligen Vereinbarung der Krebsregister-Meldevergütung nicht mehr angepasst worden. Mit dem Gesetz zur Zusammenführung der Krebsregisterdaten von 2021 wurden die Vertragspartner verpflichtet, in regelmäßigen Abständen die Angemessenheit der Höhe der einzelnen Meldevergütungen zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen (Paragraf 65c Absatz 6 SGB V). Die Vereinbarung über die Meldevergütung für die Übermittlung klinischer Daten an klinische Krebsregister nach Paragraf 65c Absatz 6 Satz 5 SGB V (Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung) wurde erstmalig im Dezember 2014 geschlossen.
Im Juni 2023 hatte die Ärzteseite Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband zur Erhöhung der Meldevergütung aufgenommen, unter anderem, da der ausgeweitete Basisdatensatz und seine Module zu mehr Aufwand bei der Meldung führen. Zudem sind die Kosten, insbesondere für Personal, erheblich gestiegen. Demgegenüber stand das Argument, dass Krankenhäuser, Vertragsärzte und Vertragszahnärzte durch eine fortschreitende Digitalisierung im Bereich der Meldung von klinischen Daten möglicherweise entlastet werden. Im Zuge der zeitkritischen Beratungen hatte die DKG die Vereinbarung zum Jahresende 2023 gekündigt, so dass sich die Vertragspartner auf das Abschließen einer angepassten Vereinbarung verständigt haben.
Weitere Anpassungen
Künftig wird für die Abrechnung der Meldevergütungen zwischen den Krebsregistern und den Krankenkassen das Datum des Meldeanlasses und nicht mehr das Datum der Meldung entscheidend sein. Hierfür wurde Paragraf 1 der Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung angepasst.
Zudem müssen auch Zahnärzte künftig konkrete ICD-10-Kodes bei der Meldung angeben. Eine Diagnosemeldung mittels Diagnosebeschreibung ist nicht mehr möglich.
Neu ist auch, dass jeder Vereinbarungspartner die Vereinbarung mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2027, ordentlich kündigen kann.
Hinweise zur Veröffentlichung
Das Unterschriftenverfahren ist eingeleitet. Die neu gefasste Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung findet sich auf der Website der KBV und wird in Kürze im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht werden.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)