BvDU-Kritik fand Gehör: Leistungsgerechte Vergütung für URS

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BvDU-Kritik fand Gehör: leistungsgerechte Vergütung inklusive Sachkosten für Harnleiterstein-Ureterorenoskopien (URS) ab 01.01.2024 – Abbildung über Hybrid-DRGs geplant

Zum Hintergrund

Im Februar dieses Jahres informierten wir Sie über den aktuellen Stand beim Ambulanten Operieren und die Mitwirkung des BvDU, u.a. bei der Arbeitsgruppe der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur Erarbeitung der Grundlagenkalkulationen, der fachübergreifenden Arbeitsgruppe des SPIFA zum ambulanten Operieren, wie auch dem stetigen Einwirken des BvDU mit entsprechenden Stellungnahmen in allen relevanten Gremien.

Die KBV hatte sich verpflichtet, in den nächsten Jahren 1 Milliarde € zu fordern und ging davon aus, dass dies nicht in einem Schritt zu erzielen sei, sondern in verschiedenen Stufen. Erreicht wurde in der ersten Verhandlungsrunde eine Mehrvergütung von 60 Millionen € sowie die Vereinbarung der Neukalkulation des Standard-Bewertungssystems (STABS) mit Verzicht auf eine Punktsummen-Neutralität.

Der BvDU hatte nach dieser ersten Einigung sehr klar Kritikpunkte vorgetragen und die Absenkung der Eingriffe der Stufen 1-4 sowie die aus den aktuellen Neuerungen resultierenden Probleme vehement kritisiert, u.a. die fehlende Abbildung der Sachkosten bei der Steintherapie im Harnleiter.

Umso mehr freut sich der Berufsverband, dass seine Kritik zur Steintherapie im Harnleiter, die seit dem 01.01.2023 zur AOP-Leistung wurde und ambulant zu EBM-Bedingungen erbracht werden musste, nun Gehör fand. Gemäß dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit gemäß § 115 f Absatz 4 SGB V wird die Vergütung als sektorgleiche Vergütung jetzt neu geregelt.

Referentenentwurf: ambulante Erbringung von Ureterorenoskopien in Hybrid-DRG ab 01.01.2024 mit leistungsgerechter Vergütung

Ab 01.01.2024 sollen ambulant erbrachte Harnleiterstein-Ureterorenoskopien (URS) in einer Hybrid-DRG abgebildet und leistungsgerecht sektorgleich vergütet werden, unabhängig davon, ob sie in Praxis-AOPZ oder in der Klinik erbracht werden. Die Vergütung in Höhe von 1.412,05 Euro soll pauschal erfolgen. In Zukunft ist der Eingriff damit auch unter stationären Bedingungen geregelt – ohne die Gefahr, dass er – wie seit Anfang des Jahres – als Fehlbelegung und somit als nicht erstattbar klassifiziert werden könnte. Eine stationäre Erbringung der URS ist nach wie vor unter Voraussetzung patientenseitig nachweisbarer besonderer Faktoren (Kontextfaktoren) möglich.

Einschätzung aus Sicht des BvDU

Damit ist die 10-monatige Hängepartie beendet, die aufgrund der fehlenden Sachkostenerstattung für Klinik und Praxis und der damit nur defizitär erbringbaren Leistung seit Anfang des Jahres in der URS entstanden war. Die belegärztliche Leistungserbringung ist explizit im Entwurf erwähnt. Die derzeitig diskutierte Honorierung für die URS erscheint auskömmlich und ermöglicht, die komplette urologische Versorgung in den Belegkliniken aufrechtzuerhalten.

Der Referentenentwurf ist aus Sicht des BvDU ein erster Aufschlag, um Unklarheiten und Unschärfen zu lösen, die die Politik mit ihren Forderungen nach ambulantem Operieren mit dem noch unausgegorenen AOP-Vertrag hervorgerufen hatte. Darüber hinaus ist er als erster substantieller Aufschlag zu sehen für den Erhalt und die Stärkung der ambulanten Urologie. Die Möglichkeit der Durchführung ambulanter Operationen in der Vertragsarztsituation wird die Attraktivität für die Niederlassung steigern und damit, insbesondere mit Blick auf die jüngeren Kolleginnen und Kollegen zur Zukunftssicherung der Urologie beitragen.

Weitere Schritte in der berufspolitischen Agenda des BvDU zum Ambulanten Operieren

Inwieweit dieser Referentenentwurf noch nachgebessert werden wird, wird kritisch vom BvDU begleitet werden. Es muss gewährleistet sein, dass eine sektorengleiche Vergütung erfolgt, die für Vertragsärzte, AOPZ und Kliniken die gleichen Bedingungen schafft.

Die adäquate Abbildung der Prostatabiopsie ist die nächste berufspolitische Etappe in der Agenda des BvDU. Auch hier wird eine sektorgleiche Vergütung nach §115f für alle in der Urologie tätigen Leistungserbringer angestrebt. Weiter setzt sich der BvDU gegenüber den Akteuren dafür ein, die bestehenden sowie geplante Honorardefizite argumentativ zu beseitigen, insbesondere bei den Themen Hygienepauschale, verlängerte Nachbeobachtungszeit und Schweregrad-Einteilung.

Wir gehen davon aus, dass wir auch in diesem Punkt – nicht zuletzt durch eine konstruktive Zusammenarbeit mit der AG sektorübergreifende Versorgung der DGU – Erfolge werden verzeichnen können.