Mit einem Überschuss haben die gesetzlichen Krankenkassen das vergangene Jahr abgeschlossen. Das geht aus vorläufigen Zahlen hervor, die das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am Freitag veröffentlichte. Dabei stiegen die Ausgaben für ambulant-ärztliche Behandlungen unterproportional.
Bundesgesundheitsministerium missachtet ambulanten Sektor
Die Zahlen belegen aus Sicht des BvDU eindeutig die Missachtung des ambulanten Sektors durch das Bundesgesundheitsministerium, an der der BvDU Anstoß nimmt, wie auch die Position des BvDU, dass die ersatzweise geschaffenen Zuschlagsvergütungen für Terminvermittlungen in keiner Weise die Neupatientenvergütung im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) abbilden, die zum 1. Januar dieses Jahres abgeschafft wurde. Die Protestaktionen dagegen laufen punktuell, wie in Hessen, nach wie vor.
Die 96 gesetzlichen Krankenkassen weisen für 2022 einen Überschuss von rund 451 Millionen Euro aus. Die Finanzreserven der Krankenkassen betrugen Ende Dezember 10,4 Milliarden Euro und entsprächen damit dem Zweifachen der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve, heißt es in der Mitteilung.
Überschuss mit durch unterproportionalen Anstieg der Ausgaben für ambulant-ärztliche Behandlungen
Der Gesundheitsfonds verbuchte demzufolge einen Überschuss von rund 4,3 Milliarden Euro. Die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds betrug zum Stichtag 16. Januar 2023 rund 12,0 Milliarden Euro. Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz sieht vor, dass von den Finanzreserven der Kassen rund 2,5 Milliarden Euro und aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds rund 4,7 Milliarden. Euro zur Stabilisierung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes 2023 herangezogen werden.
Den Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 289,3 Milliarden Euro standen Ausgaben in Höhe von 288,9 Milliarden Euro gegenüber. Mit Ausnahme der Innungskrankenkassen, die ein Defizit in Höhe von 105,7 Millionen Euro erzielten, hätten die übrigen Kassenarten Überschüsse erwirtschaftet. Diese betrugen bei den Ersatzkassen 349,3 Millionen Euro, bei den Betriebskrankenkassen 113,7 Millionen Euro und bei den AOKen 23,2 Millionen Euro.
Überproportional stark gestiegen seien die Ausgaben bei den Schutzimpfungen (14,6 Prozent), bei den Fahrkosten (11,0 Prozent) sowie im Bereich der Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen (10,7 Prozent).
Die Ausgaben für ambulant-ärztliche Behandlungen seien dagegen nur um 3,4 Prozent gestiegen. Der Anstieg entspreche einem Plus von rund 1,5 Milliarden Euro. Hierbei gelte es zu berücksichtigen, „dass gesetzliche Korrekturmaßnahmen, welche ungewollte Doppelfinanzierungen für besondere ärztliche Leistungen nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz korrigieren, im 1. Halbjahr 2022 ausgabendämpfend wirkten“.
Auch die Ausgaben für Krankenhausbehandlungen seien mit einem Anstieg von 2,8 Prozent, was einem Plus von rund 2,3 Milliarden Euro entspricht, weniger stark als der Durchschnitt aller Leistungsausgaben gestiegen. Dies dürfte vor allem auf eine stagnierende oder rückläufige Mengenentwicklung zurückzuführen sein.
Quelle: Ärztenachrichtendienst (änd)