Die Politik arbeitet aktuell an einem Konzept zur Vergütung bei ambulanten Operationen. Dies ist eines der zentralen Themen der Strukturveränderungen in der deutschen Gesundheitsversorgung der kommenden Jahre und ein weiterer Schritt zur Überwindung der Sektorengrenzen stationär-ambulant. Geschaffen werden muss ein zukunftsfähiges System, das die bedarfsgerechte, flächendeckende und wohnortnahe Versorgung sowohl in Krankenhäusern als auch bei den niedergelassenen Ärzten ermöglicht – mit einer für beide Seiten gleichermaßen attraktiven Finanzierung und Planungssicherheit. Dieses Positionspapier zum Ambulanten Operieren in der Urologie ist in enger Zusammenarbeit der beiden Verbände, BvDU und DGU, entstanden.
Grundsätzlich begrüßen beide urologischen Verbände die Ambulantisierung. Die Ausgestaltung wirft jedoch Fragen, Kritikpunkte und Forderungen auf
Grundsätzlich wird die Ambulantisierung seitens beider urologischer Verbände, dem Berufsverband der Deutschen Urologie (BvDU) und der Deutschen Gesellschaft für Urologie (DGU), begrüßt. Ziel ist die Kosteneinsparung für die Krankenkassen durch Verlagerung nicht zwingend erforderlicher stationärer Operationen in den ambulanten Sektor, ohne Qualitätsverlust der hochwertigen medizinischen Versorgung.
Die Ausgestaltung wirft jedoch Fragen, Kritikpunkte und Forderungen beider Verbände auf. Die Grundlage des ambulanten Operierens findet sich im Sozialgesetzbuch in § 115b SGB V. Für Krankenhäuser sind ambulante Operationen bislang nicht kostendeckend zu erbringen. Dies gilt gleichermaßen im vertragsärztlichen Bereich. Aktuell besonders problematisch ist die fehlende (vergessene) Berücksichtigung der Vergütung/Erstattung von Sachkosten im Gebiet der Urologie, insbesondere bei endourologischen Eingriffen. Zusätzlich werden im ambulanten Bereich die seit 2012 enorm gestiegenen Hygienekosten bei der Vergütung im EBM immer noch nicht berücksichtigt. Der Berufsverband hat in diesem Zusammenhang mehrfach ein neues Vergütungsmodell gefordert, welches leistungsbezogen eine kostendeckende Abrechnungsgrundlage bietet – für Kliniken und ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte gleichermaßen.
Positionen und Forderungen von BvDU und DGU
Attraktive und gleiche Vergütung für Kliniken, wie für Vertragsärzte
Neben einer Basisfinanzierung für Ausstattungs-, Vorhalte- und Fortbildungskosten muss das Operationsspektrum die Besonderheit des Erbringers der operativen Leistungen bezüglich des von ihm therapierten Patientenspektrums abbilden. Um die Zielsetzung, OPs in Zukunft verstärkt ambulant durchzuführen, zu erreichen, müssen vor allem zu Beginn als Anreiz für erforderliche Investitionen und zum Aufbau notwendiger Strukturen im Umfeld von Krankenhäusern und bei Vertragsärzten verstärkt Gelder einfließen.
Aufnahme zusätzlicher Leistungen in den AOP-Katalog
Aufnahme der Prostatabiopsie, der Urodynamik, des Wechsels suprapubischer Katheter sowie der Nephrostomie und der Botox-Therapie in den AOP-Katalog.
Vergütung
Die Kosten für Hygiene und Aufbereitung der Medizinprodukte müssen an den Stand der Technik angepasst und entsprechend der Anpassung an gesetzlich vorgeschriebene Anforderungen übernommen werden. Sachkosten müssen 1:1 übernommen werden. Die Überprüfung der Kontextfaktoren für Ausnahmefälle ist mit einem deutlichen Mehraufwand verbunden und muss adäquat honoriert werden. Vorhalte- und Strukturkosten müssen adäquat erstattet werden.
Für ambulante Operationen muss ein Vergütungssystem geschaffen werden, welches alle tatsächlichen Kosten abbildet und dynamisch an den Stand des Wissens und an zukünftige technische Entwicklungen angepasst wird. Dieses kann als Aufwertung des EBM-Kataloges, als Neu-Erarbeitung von Hybrid-DRG´s oder in Form von Fallpauschalen erfolgen.
Weitere Zusammenarbeit von BvDU und DGU im Rahmen des Ambulanten Operieren in der Urologie
BvDU und DGU werden zusammen weiter daran arbeiten, die hochwertige medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten auch beim ausgeweiteten Katalog zum ambulanten Operieren aufrecht zu erhalten sowie Planungs- und Zukunftssicherheit für urologische Zentren, egal ob vertragsärztlich oder klinikgebunden, zu gewährleisten. Weiter arbeiten beide Verbände daran, die sektorenübergreifende Zusammenarbeit zu verbessern, die Verzahnung von Vertragsarzt- und Krankenhausmedizin voran zu treiben sowie neue Konzepte zu entwickeln und diese in die politische Diskussion mit einzubringen. Weitere Positionspapiere, wie in Kürze die Positionierung von BvDU und DGU zum stationären Bereich, werden folgen.
Unter diesem Link lesen Sie die vollständige gemeinsame Stellungnahme des BvDU und der DGU.