G-BA: Entlastung von Krankenhäusern und Ärzten sowie mehr Schutz vor Infektionsrisiken

Foto von einem Gebäudeteil des G-BA mit großer Hausnummer "13" und Logo auf weißer Wand

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Zusammenhang mit der Pandemie mit SARS-CoV-2 weitere zeitlich befristete Sonderregelungen getroffen. Krankenhäuser und Praxen werden entlastet und Infektionsrisiken für Patienten verringert. Hierzu erklärte Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA, am Freitag in Berlin:

„In der jetzigen Ausnahmesituation, deren weitere Entwicklung im Augenblick nicht verlässlich eingeschätzt werden kann, müssen wir alle verfügbaren personellen Ressourcen beim Pflegepersonal und bei den Ärztinnen und Ärzten für die Patientenversorgung freimachen und deshalb Bürokratie und Dokumentationsvorgaben zur Qualitätssicherung auf ein unabdingbares Minimum reduzieren. Zugleich müssen wir auch Versicherte, Patientinnen und Patienten ebenso wie medizinisches Personal vor vermeidbaren Infektionen durch unnötige Kontakte schützen und Krankenhäuser und Praxen von Routineaufgaben entlasten. Auf diese besonderen Versorgungsbedürfnisse hat der G-BA schnell, unbürokratisch und mit der notwendigen Systemkenntnis reagiert. Wir brauchen rechtssichere und bundeseinheitliche Lösungen – denn die Leistungen sollen nicht davon abhängig sein, bei welcher einzelnen Kasse man versichert ist. Gerade in Krisensituationen wollen die Versicherten Klarheit über Versorgungsangebote, Zuständigkeiten und Ansprechpartner. Kompetenzgerangel kann jetzt niemand gebrauchen.

Mehr Flexibilität und Handlungsfreiheit

Bei den befristeten Sonderregelungen, die wir beschlossen haben, geht es im Kern darum, Arztpraxen und Krankenhäusern angesichts von Personalengpässen und einer erhöhten Patientenzahl die notwendige Flexibilität und Handlungsfreiheit im Ressourceneinsatz zu geben und unbeabsichtigte negative Folgen zu vermeiden. Wir wollen dabei auch Infektionsrisiken für Patientinnen und Patienten sowie für das ärztliche und pflegerische Personal bestmöglich verringern.

Situationsgerechtes Entlassmanagement

Mit den heute beschlossenen Anpassungen unterstützen wir zum einen die Krankenhäuser in Deutschland wirksam dabei, die enormen Herausforderungen aufgrund der COVID-19-Pandemie und deren Folgen zu bewältigen – von den angepassten Regelungen zur Notaufnahme bei der zu erwartenden hohen Anzahl von hilfebedürftigen Patientinnen und Patienten mit COVID-19 über den befristeten Wegfall von Dokumentationspflichten und Qualitätssicherungsanforderungen bis hin zu situationsgerechtem Entlassmanagement. So können zum Schutz der Patienten, die das Krankenhaus verlassen, sofort große Packungsgrößen von Arzneimitteln für die Versorgung zu Hause verordnet werden, damit keine unnötigen Besuche der aus dem Krankenhaus entlassenen, oft geschwächten und damit besonders gefährdeten Patienten in den Praxen erforderlich sind.

Zum anderen werden Vertragsärztinnen und -ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte darüber hinaus durch Vereinfachungen bei der Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln und der Gültigkeitsdauer von Rezepten entlastet, sodass auch hier Ressourcen geschont und Infektionsrisiken gemindert werden. Mit diesem angepassten Regelungspaket trägt der G-BA in seinem Verantwortungsbereich den enormen Belastungen Rechnung, denen Patientinnen und Patienten, Versicherte und alle Akteure in der medizinischen Versorgung derzeit ausgesetzt sind. Wir beobachten die Situation weiterhin genau und nehmen, falls erforderlich, auch kurzfristig weitere Aktualisierungen vor.“

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Übersicht über alle befristeten Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie »

Auszug Pressemitteilung G-BA, 27.3.2020 (Foto: ©G-BA, Pressefoto, nur unverändert im Zusammenhang mit einer Pressemitteilung des G-BA zu verwenden)