E-AU erst ab Oktober 2021 verpflichtend

Hände auf der Tastatur, davor ein Nebel aus Nullen und Einsen

Nicht zu Jahresbeginn, sondern erst ab Oktober 2021 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für alle Praxen Pflicht. Ab dann müssen Vertragsärzte die AU-Daten digital an die Krankenkassen übermitteln. Darauf haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband geeinigt.

Die KBV hatte sich frühzeitig beim Bundesgesundheitsministerium für eine Verschiebung eingesetzt, da die Technik noch nicht flächendeckend verfügbar ist, weder auf Seiten der Praxen noch auf Seiten der Kassen. „IT-Hersteller, Praxen und Krankenkassen haben nun etwas mehr Zeit, um die Vorgaben zur eAU umsetzen zu können“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Thomas Kriedel. „Eine klare Regelung ist gerade jetzt in Corona-Zeiten wichtig, um die Ärztinnen und Ärzte nicht zusätzlich zu belasten.“

Grundsätzliche Kritik bleibt

Der Aufschub ändert nichts an der grundsätzlichen Kritik der KBV, dass das Ausstellen von AU-Bescheinigungen nur teilweise auf ein digitales Verfahren umgestellt wird. So müssen Vertragsärzte ab 1. Oktober 2021 neben der elektronischen Datenübermittlung an die Kassen Papier-Bescheinigungen ausdrucken, die der Patient für sich sowie für seinen Arbeitgeber erhält.

„Für die Ärzte bringt die eAU damit keinerlei Erleichterung“, kritisierte Kriedel. Erst ab 1. Juli 2022 seien die Krankenkassen zur elektronischen Weiterleitung der AU-Daten an die Arbeitgeber verpflichtet. Doch auch dann laufe das Verfahren nicht komplett papierlos ab. Der Patient bekomme weiterhin einen Ausdruck für seine Unterlagen.

Das neue Startdatum für die digitale Weiterleitung der AU-Daten durch die Krankenkassen an die Arbeitgeber hatte der Gesetzgeber erst kürzlich um ein halbes Jahr auf den 1. Juli 2022 verschoben.

Ersatzverfahren für technische Störungen geregelt

Außerdem haben KBV und GKV-Spitzenverband als Partner des Bundesmantelvertrages Näheres zum sogenannten Ersatzverfahren geregelt, falls die Telematikinfrastruktur ausfallen sollte. In diesem Fall muss sichergestellt sein, dass für den Patienten keine Nachteile bei Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzahlung entstehen.

Für eAU erforderlich: Update, KIM-Dienst, eHBA

Zur Übermittlung der eAU an die Krankenkassen benötigen Praxen einen Dienst für Kommunikation in der Medizin (KIM-Dienst), mit dem sie innerhalb der Telematikinfrastruktur sicher Daten versenden können. Außerdem sind ein Update des Praxisverwaltungssystems und des Konnektors erforderlich (Update zum E-Health-Konnektor). Für die elektronische Signatur benötigen Ärzte einen elektronischen Heilberufsausweis.

Die KBV stellt in Kürze eine Praxisinformation mit allen Details zur eAU sowie dem Ersatzverfahren bereit.

Quelle: KBV, 03.12.2020

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