Digitalisierung

Blick über einen Arztschreibtisch. Zwei Hände am Laptop

Die Digitalisierung ist wichtig und richtig, die Ausgestaltung lässt jedoch aus BvDU-Sicht nach wie vor zu wünschen übrig. Das BMG schafft im Rahmen der Digitalisierung maximale Verunsicherung.

Ohne, dass die technischen Voraussetzungen geschaffen sind, ergibt eine flächendeckende und verpflichtende Einführung des ERezepts ab 1. Januar 2024 nach Auffassung des BvDU keinen Sinn.

Auch die Honorierung der Leistungen lässt aus Sicht des Berufsverbands zu wünschen übrig. Beispielsweise ist die Vergütung für Ärzte für die Erstbefüllung einer E-Akte, die weiterhin bei zehn Eure bleiben soll, in keiner Weise adäquat vor dem Hintergrund des Aufwandes.

Zumindest konnte erreicht werden, dass die Kostenübernahme für den Austausch der Konnektoren zumindest höher ausfiel als zunächst in Aussicht gestellt.