BvDU moniert Folgen der Laborreform: Stellungnahme der KBV

Laborantin von hinten an Gerätschaften und Gläsern

Zum 1. April 2018 trat der Beschluss zur Laborreform des Erweiterten Bewertungsausschusses zur Anpassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) in Kraft, um Kostensteigerungen im Labor zu dämpfen. Damit verbunden sind sowohl Änderungen bei der Vergütung von Laborleistungen, als auch eine vollständige Überarbeitung der Regelung zur Berechnung und Vergütung des Labor-Wirtschaftlichkeitsbonus. In der Folge sieht der Berufsverband der Deutschen Urologie e.V. (BvDU) seine Befürchtungen vor einer Verschlechterung der Honorierung von urologischen Laborleistungen bestätigt und hat Anfang Juni 2018 die Inhalte des Beschlusses bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) als Vertretungsinstitution der Vertragsärzte hinterfragt.

Ende Juni reagierte das Dezernat Vergütung und Gebührenordnung der KBV mit einer entsprechenden Stellungnahme mit nachfolgenden Inhalten.

Neuregelung des Wirtschaftlichkeitsbonus

Die Neuregelung des Wirtschaftlichkeitsbonus, die neben einer Neujustierung der Bezugsgrößen (begrenzende Fallwerte, früher das „Laborbudget“) auch die Neujustierung der Höhe des Wirtschaftlichkeitsbonus der Arztgruppen des fachärztlichen Versorgungsbereichs relativ zueinander mit einer Absenkung des Wirtschaftlichkeitsbonus für Urologen von 25 auf 15 Punkte umfasst, stellt für den BvDU eine erhebliche Benachteiligung der Urologen dar, die traditionsgemäß in überwiegender Zahl Leistungen im Eigenlabor erbringen.

Ranking in Bezug zur Fallwertehöhe

Die KBV erklärt: „Das Ranking des Wirtschaftlichkeitsbonus steht in Bezug zur Höhe der Fallwerte. Das Laborbudget für Urologen lag vor der Neuordnung für Allgemeinversicherte und Rentner bei in etwa 40 Punkten. Bei der Neuermittlung im Jahr 2015 ergab sich für die Arztgruppe der Urologen ein unterer Fallwert von 2,40 € und ein oberer Fallwert von 7,10 €. Die ermittelten Fallwerte berücksichtigen den in der Fachgruppe der Urologen aktuell abgerechneten Leistungsbedarf Labor ausschließlich des durch Kennnummern befreiten Laborleistungsbedarfs. War vor der Laborreform 2018 bei einem Leistungsbedarf von in etwa 6,11 Euro (65 Punkte) das ‚Budget’ aufgebraucht, so ist dies heute erst bei 7,10 Euro der Fall. Das ‚Laborbudget’ ist für medizinisch indizierte, zweckmäßige und notwendige Leistungen auf Basis der aktuellen Versorgung für die typische urologische Praxis ausreichend bemessen.“

Fazit der KBV: Das Laborbudget könne bei einem besonderen Leistungsspektrum im Einzelfall ebenso unzureichend wie übermäßig hoch bemessen sein. Insgesamt sehe man eher eine Erhöhung als eine Einschränkung.

Ziffernkränze der Kennnummern

Diese dienen laut KBV lediglich der Abrechnungssteuerung: Die zum 1. Juli 2018 in den EBM neu aufgenommene Kennnummer 32004 bedeute eine deutliche Stärkung der mikrobiologischen Diagnostik im Zusammenhang mit der Verordnung von Antibiotika, die darüber hinaus künftig vom Laborbudget befreit ist. Hiervon profitiere insbesondere die Eigenerbringung in der Urologie aufgrund des hohen Anteils mikrobiologischer Urindiagnostik sowie der Tatsache, dass in diesem Zusammenhang keine Anpassung der begrenzenden Fallwerte vorgenommen wurde.

Wegfall der PFG

Hier beruft sich die KBV auf eine Grundsatzentscheidung des Bewertungsausschusses: „Bei Einführung der Pauschale zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung (PFG-EBM 26220/26222) zum 1. Oktober 2013 wurde gleichzeitig der Abrechnungsausschluss von Leistungen der Abschnitte 32.2 und 32.3 neben den Gebührenordnungspositionen 26220/26222 in den EBM aufgenommen.“

GOP 32190

Untersuchung des Spermas auf eine Erhöhung GOP 32190 hatte der BvDU in der Vergangenheit wiederholt gedrungen. Hier weist die KBV auf die ständige Rechtsprechung der BSG hin, wonach eine einzelne Leistung auch unzureichend bewertet sein kann, sofern der Arzt insgesamt ein ausreichendes Honorar erzielt und verweist auf den Beschluss des Bewertungsausschusses in seiner 412. Sitzung, auf der die Überprüfung und Anpassung der Bewertungen laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen auf Basis der aktuellen Kostenentwicklung bis zum 31. Dezember 2019 vereinbart wurde.

Kennummer 32012

Auch bezüglich der Kennnummer 32012 und insbesondere einer besonderen Berücksichtigung urologischer Tumoren ist Geduld gefragt: „Zusammen mit einer Überprüfung der Auswirkungen des Beschlusses zur ersten Laborreform voraussichtlich im ersten Halbjahr 2019 wird über ggf. notwendige Anpassungen im Nachgang der Laborreform zu beraten sein“, heißt es in der aktuellen Stellungnahme der KBV an den Berufsverband.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)