Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) stellt in seiner Stellungnahme zum Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) klar, dass die vertragsärztlichen Leistungserbringer sich nicht in der Rolle der „Digitalisierungs- und Datenverarbeitungsassistenten“ sehen.
Anlässlich der morgigen Bundesratssitzung nimmt der SpiFa e.V. zum geplanten Patientendaten-Schutz-Gesetz Stellung. Das Gesundheitswesen soll weiter digitalisiert werden. Das ist das Ziel des Patientendatenschutz-Gesetzes, das der Bundesrat am 15. Mai 2020 im ersten Durchgang berät.
Der SpiFa e.V. begrüßt grundsätzlich, dass die Bundesregierung sich mit dem vorliegenden Kabinettsentwurf mit den Themen der Verantwortlichkeiten für den Datenschutz sowie die Sicherheit von IT-Strukturen im deutschen Gesundheitswesen befasst.
Allerdings ist hervorzuheben, dass die vertragsärztlichen Leistungserbringer nicht mit dem Patienten die Verarbeitung von medizinischen Daten in einer elektronischen Patientenakte der gesetzlichen Krankenkasse in der Klinik oder Praxis zu besprechen haben, um die Versicherten als „Digitalisierungs- und Datenverarbeitungsassistent“ zu unterstützen. Die Leistungen der vertragsärztlichen Leistungserbringer sind ärztliche Leistungen, die nicht zu einer bloßen Hilfestellung degradiert werden können.
Außerdem wählt die Bundesregierung erneut das Mittel des Zwanges und der Sanktionen gegenüber den Leistungserbringern, um die Einführung einer versichertenbezogenen Patientenakte durch die gesetzlichen Krankenkassen zu ermöglichen.
Verständlich, dass der Gesetzgeber der Umsetzung in der Praxis Nachdruck verleihen möchte, jedoch ist der Weg über die Sanktionierungen wenig nachvollziehbar. Die politische Landschaft arbeitet gemeinsam an einer Digitalstrategie, der sich weder die Ebene der Vertretung der Leistungserbringer noch die Leistungserbringer selbst verweigern. Deshalb schlägt der SpiFa e.V. ein Anreizsystem vor, dass die Mehrwerte der digitalen Strukturen in den Wirkbetrieb der Gesundheitsbranche befördern und die Offenheit für die digitale Kooperation sowie Verwendung der Telematikinfrastruktur stärkt.
„Mit den vorgeschlagenen Regelungen des PDSG läuft die Bundesregierung Gefahr, die bisher erzielten Erfolge bei der Förderung von Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen nachhaltig zu konterkarieren“, so RA Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa in Berlin.
Quelle: pi SpiFa, 14.05.2020