Die befristeten Abrechnungsempfehlungen zur Berechnung von ärztlichen Leistungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie wurden bis zum 30.06.2021 verlängert. Folgen Sie nachfolgenden Links für detailliertere Informationen:
- Analogabrechnungsempfehlung für aufwändige Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie
- Telemedizin-Psychotherapie-Abrechnungsempfehlungen
- Analogabrechnungsempfehlung für den SARS-CoV-2-Antigen-Nachweis im Schnelltestformat (z. B. mittels Immunchromatographie)
- Abrechnungsempfehlung zur mehrfachen Berechnung der Nr. 3 GOÄ für längere telefonische Beratungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie
- Erläuterungen zu den Abrechnungsempfehlungen zur Berechnung von ärztlichen Leistungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie
Quelle: Abrechnungsempfehlungen im Rahmen der Corona-Pandemie (bundesaerztekammer.de)